EWIV als Hilfsorganisation bei StaRUG-Krisen
Wenn die Krise kommt: Wie die EWIV als Rettungsanker funktioniert
Wir beobachten in der wirtschaftlichen Beratungspraxis eine deutliche Zunahme von Krisensituationen, in denen Unternehmen kurzfristig Liquidität benötigen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet seit 2021 neue Instrumente zur Sanierung, doch in der Praxis zeigt sich: Präventive Strukturen sind oft wirksamer als nachträgliche Rettungsversuche. Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) erweist sich dabei als außergewöhnlich flexibles Instrument, das Unternehmen bereits vor Eintritt der Krise schützen kann.
Wir haben in unserer Arbeit mit grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen festgestellt, dass die Kombination aus vorausschauender Planung und solidarischer Organisationsform erhebliche Vorteile bietet. Die EWIV als Rechtsform ermöglicht es Unternehmen, sich gegenseitig in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unterstützen – und das völlig legal und steuerlich vorteilhaft.
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Das StaRUG als Wendepunkt in der deutschen Sanierungspraxis
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz hat die deutsche Insolvenzlandschaft grundlegend verändert. Wir stellen fest, dass Unternehmen heute früher reagieren müssen, um drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Frühwarnsystems bedeutet: Jedes Unternehmen muss kontinuierlich seine wirtschaftliche Lage überwachen.
Die Herausforderung liegt darin, dass viele mittelständische Betriebe erst dann Hilfe suchen, wenn die Krise bereits manifest ist. Das StaRUG setzt auf präventive Restrukturierung – also auf Maßnahmen, die greifen, bevor die Insolvenzreife erreicht ist. Doch was, wenn die Liquidität fehlt, um diese Restrukturierung überhaupt durchzuführen?
Die Liquiditätslücke in der Krisenbewältigung
Wir kennen die Situation aus zahlreichen Beratungsgesprächen: Ein Unternehmen erkennt rechtzeitig die Krise, entwickelt ein tragfähiges Sanierungskonzept – und scheitert dennoch an der fehlenden Überbrückungsfinanzierung. Banken ziehen sich zurück, Lieferanten bestehen auf Vorkasse, und genau in dieser Phase entscheidet sich das Schicksal des Unternehmens. Die EWIV kann hier als Auffangnetz dienen, das rechtzeitig gespannt wurde.
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Die EWIV als solidarische Hilfsorganisation: Rechtliche Grundlagen
Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung ist eine von der EU geschaffene Rechtsform, die gezielt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Unternehmen fördern soll. Wir nutzen diese Struktur, um Solidaritätsmechanismen zwischen verbundenen Unternehmen zu etablieren. Das Besondere: Die EWIV ist keine klassische Kapitalgesellschaft, sondern eine Vereinigung zur Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder.
Das StaRUG setzt auf Planungssicherheit und Transparenz. Die EWIV ergänzt diesen Ansatz perfekt, indem sie bereits vor Kriseneintritt Mechanismen installiert, die schnelle Hilfe ermöglichen. Das höchste Gremium der EWIV – die Mitgliederversammlung – kann durch Beschluss entscheiden, Mittel an ein in Not geratenes Mitgliedsunternehmen zu transferieren.
Das Beispiel aus der Praxis: Wenn Evif Hilfe braucht
Stellen wir uns vor, Evif ist Mitglied einer EWIV und gerät wirtschaftlich in Schwierigkeiten. Die Mitgliederversammlung kann kurzfristig beschließen, Liquidität bereitzustellen – selbst wenn ursprünglich andere Projekte geplant waren. Dieser Solidaritätsgrundsatz ist im Kern der EWIV verankert. Herr Merkle aus unserer Beratungspraxis betont immer wieder: Die Flexibilität dieser Struktur ist unschlagbar, wenn es um schnelle Krisenintervention geht.
Die rechtliche Konstruktion erlaubt es, dass Christoph als Privatpilot beispielsweise eine Flugschule in Deutschland betreibt und gleichzeitig über eine ungarische KFT (Kommanditgesellschaft) an einer EWIV beteiligt ist. Diese EWIV kann Dienstleistungen für die Flugschule erbringen, Schulungskapazitäten bündeln – und im Krisenfall als Liquiditätsreserve dienen.
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Strukturierung einer EWIV als Krisenprävention: Praktische Umsetzung
Wir empfehlen grundsätzlich eine Mindeststruktur von zwei Mitgliedern für eine EWIV. Zwar ist rechtlich auch eine Ein-Mann-EWIV möglich, doch die Anforderungen an die Dokumentation und Fremdüblichkeit sind erheblich. Die Parallele zur Ein-Mann-GmbH ist deutlich: Ohne sorgfältige Trennung von Sphären droht die Durchgriffshaftung.
Das Institut Peritum hat sich auf die Gründung und Strukturierung von europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen spezialisiert. Norbert Peter und Dr. Jörg Klose begleiten Unternehmen bei der Einrichtung dieser Strukturen und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Ihre Expertise umfasst sowohl die initiale Gründung als auch die laufende Begleitung der EWIV.
Die Mindestanforderungen an die ausländische Unternehmung
Eine kritische Frage stellt sich immer wieder: Wie viel Substanz muss die ausländische Gesellschaft haben? Wir müssen klar von Briefkastenfirmen abraten. Der Begriff der Unternehmung ist zwar nicht exakt definiert, doch es muss tatsächlich wirtschaftliche Aktivität stattfinden. Die oft zitierte Faustregel „zweimal im Jahr Briefmarken kaufen“ mag theoretisch ausreichen – wir empfehlen jedoch deutlich mehr Substanz.
Die ausländische Gesellschaft sollte erkennbar eine eigene wirtschaftliche Funktion erfüllen. Dies kann die Erbringung von Dienstleistungen sein, die Verwaltung von Vermögen oder die Koordination grenzüberschreitender Aktivitäten. Entscheidend ist: Es muss gelebt werden, auch wenn der Umfang überschaubar bleibt.
Integration von EWIV und StaRUG: Der präventive Schutzschirm
Wir sehen die Verbindung zwischen EWIV und StaRUG in der gemeinsamen Philosophie der Früherkennung und Prävention. Während das StaRUG Instrumente für die Restrukturierung bereitstellt, schafft die EWIV die finanzielle Basis für deren Umsetzung. Die Mitgliederversammlung kann als Frühwarnsystem fungieren: Regelmäßige Berichte über die wirtschaftliche Lage der Mitglieder ermöglichen rechtzeitiges Eingreifen.
Die Dokumentation ist dabei essentiell. Jede Entscheidung der Mitgliederversammlung muss protokolliert werden, jeder Mittelfluss muss nachvollziehbar sein. Nur so lässt sich im Ernstfall – etwa bei einer späteren Anfechtung durch Insolvenzverwalter – nachweisen, dass alle Transaktionen ordnungsgemäß und im Rahmen der EWIV-Zwecke erfolgten.
Der Ablauf im Krisenfall
Stellen wir uns den konkreten Ablauf vor: Ein Mitgliedsunternehmen meldet finanzielle Schwierigkeiten. Die Mitgliederversammlung wird einberufen und prüft die Situation. Wenn ein tragfähiges Konzept vorliegt und die Krise überwindbar erscheint, kann beschlossen werden, Mittel aus geplanten Projekten umzuwidmen. Diese Flexibilität ist im Krisenmanagement von unschätzbarem Wert.
- Frühzeitige Meldung wirtschaftlicher Schwierigkeiten durch das betroffene Mitglied
- Einberufung der Mitgliederversammlung zur Lagebeurteilung
- Prüfung der Sanierungsfähigkeit und des Liquiditätsbedarfs
- Beschlussfassung über Hilfemaßnahmen unter Solidaritätsgesichtspunkten
- Bereitstellung der Mittel mit klaren Rückzahlungsmodalitäten
- Begleitende Überwachung der Sanierungsfortschritte
Steuerliche und rechtliche Würdigung der Hilfsleistungen
Wir legen großen Wert darauf, dass alle Maßnahmen steuerlich einwandfrei strukturiert sind. Die EWIV selbst ist transparent besteuert – das heißt, die Ergebnisse werden den Mitgliedern zugerechnet. Hilfsleistungen an Mitglieder müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz standhalten. Das bedeutet: Auch unter fremden Dritten müssten vergleichbare Bedingungen vereinbart werden.
Die Dokumentation muss daher umfassen: Warum wird geholfen? Welche Sicherheiten werden gestellt? Welche Verzinsung ist angemessen? Welche Rückzahlungsmodalitäten gelten? Nur mit dieser Sorgfalt lässt sich verhindern, dass Finanzbehörden die Konstruktion als verdeckte Gewinnausschüttung oder missbräuchlich qualifizieren.
Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel zur Krisenbewältigung
Wir sind überzeugt: Die Kombination aus StaRUG-Anforderungen und EWIV-Struktur bietet Unternehmen einen robusten Schutz gegen existenzbedrohende Krisen. Das StaRUG verlangt Früherkennung – die EWIV liefert die Mittel zur Intervention. Während das Gesetz den Rahmen vorgibt, schafft die europäische Rechtsform die praktische Handlungsfähigkeit.
Die Gründung einer EWIV sollte nicht erst in der Krise erwogen werden, sondern als strategische Präventivmaßnahme in wirtschaftlich stabilen Zeiten. Die Strukturierung erfordert Expertise und Sorgfalt – eine Investition, die sich im Ernstfall vielfach auszahlt.
Wir empfehlen Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder dies planen, die Möglichkeiten einer EWIV zu prüfen. Das Institut Peritum steht für eine umfassende Beratung zur Verfügung und begleitet den gesamten Prozess von der Gründung bis zur laufenden Betreuung. Die Expertise von Norbert Peter und Dr. Jörg Klose stellt sicher, dass Ihre EWIV nicht nur rechtlich einwandfrei strukturiert ist, sondern auch im Krisenfall tatsächlich funktioniert.
Nehmen Sie Kontakt auf, bevor die Krise eintritt. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Struktur, die Ihr Unternehmen schützt und gleichzeitig alle steuerlichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Vorbereitung auf mögliche StaRUG-Szenarien beginnt heute – mit der richtigen Organisationsform an Ihrer Seite. Besuchen Sie www.institut-peritum.de für ein unverbindliches Erstgespräch über Ihre individuellen Möglichkeiten.


