FAQ - Firmengründung in Ungarn mit HUNCONSULT
Grundlagen der Firmengründung in Ungarn 🇭🇺
Was ist eine Kft und wie unterscheidet sie sich von einer deutschen GmbH?
Eine Kft (Korlátolt Felelősségű Társaság) ist das ungarische Pendant zur deutschen GmbH. Beide Gesellschaftsformen bieten beschränkte Haftung – Sie haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit Ihrem Privatvermögen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Besteuerung: Während eine deutsche GmbH mit rund 30% Gesamtsteuerbelastung rechnen muss (Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer), zahlt eine ungarische Kft nur 9% Körperschaftsteuer. Eine Gewerbesteuer existiert in Ungarn nicht.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Ungarn?
Ungarn hat mit 9% die niedrigste Körperschaftsteuer in der gesamten Europäischen Union. Dieser Steuersatz gilt pauschal für alle Unternehmensgewinne – ohne Staffelung, ohne Ausnahmen. Im Vergleich: Deutschland liegt bei etwa 30%, Österreich bei 25%, Frankreich bei 38%. Mit einer ungarischen Kft behält Ihre Gesellschaft also 91% des erwirtschafteten Gewinns.
Gibt es in Ungarn Gewerbesteuer?
Nein. In Ungarn existiert keine Gewerbesteuer wie in Deutschland. Es gibt lediglich eine lokale Gewerbesteuer (IPA – Iparűzési adó), die maximal 2% des Nettoumsatzes beträgt und von der Gemeinde erhoben wird. Diese ist jedoch nicht mit der deutschen Gewerbesteuer vergleichbar und fällt deutlich geringer aus.
Ist die Gründung einer Kft in Ungarn legal?
Ja, absolut. Ungarn ist EU-Mitglied seit 2004. Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU erlaubt es jedem EU-Bürger, in jedem Mitgliedsstaat eine Gesellschaft zu gründen und zu betreiben. Entscheidend ist, dass die Gesellschaft wirtschaftliche Substanz in Ungarn aufweist – also einen echten Geschäftsbetrieb, einen Firmensitz und lokale Ansprechpartner. Genau das stellt HUNCONSULT sicher.
Kosten und Kapital
Was kostet eine Firmengründung in Ungarn?
Achtung, verwechseln Sie nicht die vollumfängliche komplett betreute Gründung inklusive aller Schritte und der Begleitung zu allen relevanten Behörden und zu der Bank mit dem reinen Akt der Gründung beim Anwalt, welche im Internet propagiert wird. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wir machen nur vollumfängliche Gründungen. Dies beinhaltet: Beratung, alle Anwalts- und Notarkosten, Behördengebühren, Steuerberater-Setup und Bankkontoeinrichtung. Zusätzlich fallen laufende Kosten für Buchhaltung und Firmensitz an. Je nachdem, ob sie einen Großkonzern in Ungarn auf den Weg bringen möchten, oder ein Geschäftsführer/Gesellschafter Einheit als KFT auf den Weg bringen möchten, variieren selbstverständlich auch die Preise.
Wie hoch ist das Mindestkapital für eine Kft?
Das gesetzliche Mindestkapital für eine ungarische Kft beträgt 3.000.000 HUF, umgerechnet etwa 7.500 EUR. Dieses Kapital muss nicht sofort vollständig eingezahlt werden – bei Gründung reicht eine Teileinzahlung. Die Einzahlung kann auch als Sacheinlage erfolgen. Im Vergleich zur deutschen GmbH (25.000 EUR) ist das Mindestkapital deutlich geringer.
Welche laufenden Kosten hat eine ungarische Kft?
Die laufenden Kosten setzen sich zusammen aus: Buchhaltung, Firmensitz und Steuerberater für Jahresabschluss, welcher maximal ein Zehntel der Jahresabschlusskosten beträgt wie in Deutschland und eventuelle Bankgebühren (minimal).
HUNCONSULT Service
Was unterscheidet HUNCONSULT von anderen Anbietern?
HUNCONSULT bietet keine Massenabfertigung, sondern persönliche Betreuung durch Norbert Peter selbst und durch seinen deutschsprachiges und englischsprachiges Team in Ungarn. Mit über 30 Jahren Erfahrung als Unternehmer Stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Unser Unterschied: Wir begleiten Sie nicht nur komplett in deutscher Sprache bei der Gründung, sondern langfristig – Buchhaltung, Steuererklärungen, Behördengänge, alles aus einer Hand und alles auf Deutsch und/oder auf Englisch.
Was ist der Kft-Notdienst?
Unser Kft-Notdienst richtet sich an Unternehmer, die bereits eine ungarische Gesellschaft haben, die Probleme macht – sei es durch mangelhafte Gründung bei einem anderen Anbieter, fehlende Substanz, Behördenprobleme oder drohende Löschung. Wir analysieren die Situation, beheben die Mängel und bringen Ihre Gesellschaft wieder auf Kurs. Viele unserer Kunden kommen über diesen Weg zu uns.
Wie erreiche ich HUNCONSULT?
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 511 22017499 oder per E-Mail an mail@hunconsult.com. Für ein kostenloses 30-minütiges Erstgespräch können Sie direkt einen Termin vereinbaren. Norbert Peter berät Sie persönlich und gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob eine ungarische Kft für Ihre Situation sinnvoll ist.
Bietet HUNCONSULT auch Beratung für bestehende Unternehmen?
Ja. Wir beraten nicht nur bei Neugründungen, sondern auch bei der Umstrukturierung bestehender Unternehmen, bei Holdingstrukturen, bei der Verlagerung von Geschäftsbereichen nach Ungarn und bei komplexen internationalen Steuergestaltungen. Jeder Fall ist individuell – sprechen Sie uns an.
Ablauf und Dauer der Gründung
Wie lange dauert eine Firmengründung in Ungarn?
Mit HUNCONSULT dauert die komplette Firmengründung in der Regel 2 bis 5 Wochen. Dies umfasst die Vorbereitung aller Dokumente, den Notartermin, die Eintragung ins Handelsregister, die Steuerregistrierung und die Eröffnung des Bankkontos. Durch unsere langjährigen Kontakte zu Behörden und Banken können wir den Prozess erheblich beschleunigen.
Muss ich persönlich nach Ungarn reisen?
Eine persönliche Anwesenheit in Budapest ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie selbst kommen, begleiten wir Sie persönlich zu allen Terminen – Notar, Bank, Behörden. Alternativ kann die Gründung auch per Vollmacht ohne Ihre Anwesenheit erfolgen. In beiden Fällen läuft alles komplett auf Deutsch.
Welche Dokumente benötige ich für die Gründung?
Sie benötigen: einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, einen Wohnsitznachweis (Meldebescheinigung), sowie gegebenenfalls Nachweise über Ihre bisherige Geschäftstätigkeit. Alle weiteren Dokumente – Gesellschaftsvertrag, Gründungsbeschlüsse, Anmeldungen – erstellen unsere Partneranwälte für Sie. Sie erhalten alles vorab auf Deutsch zur Durchsicht.
In welcher Sprache läuft die Gründung ab?
Komplett auf Deutsch und auf Wunsch auch auf Englisch. Unsere Steuerberater, Anwälte und Buchhalter sprechen fließend Deutsch, Englisch und Ungarisch. Sämtliche Dokumente, Verträge und Kommunikation erfolgen in deutscher und/oder englischer Sprache. Sie müssen kein Wort Ungarisch können. Norbert Peter selbst ist zweisprachig aufgewachsen und übersetzt bei Bedarf direkt vor Ort.
Steuern und Finanzen
Wie funktioniert die Besteuerung einer ungarischen Kft?
Die Kft zahlt 9% Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Zusätzlich kann eine lokale Gewerbesteuer von maximal 2% des Nettoumsatzes anfallen. Bei Gewinnausschüttung an den Gesellschafter fällt in Ungarn 15% Dividendensteuer an. Wichtig: Als deutscher Steuerpflichtiger müssen Sie die Dividende in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben. Die ungarische Quellensteuer wird angerechnet. Wobei dieser Teil in einem Telefonat abgestimmt werden muss, was je nach Situation Sinn macht.
Muss ich in Deutschland trotzdem Steuern zahlen?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben, unterliegen Sie dort der unbeschränkten Steuerpflicht. Dividenden aus der ungarischen Kft müssen Sie in Deutschland versteuern – allerdings wird die ungarische Quellensteuer angerechnet. Bei korrekter Strukturierung können Sie dennoch erheblich Steuern sparen. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist hier unerlässlich - ACHTUNG dieses kommt nur zum Tragen, wenn sie sich Gelder aus ihrer ungarischen Gesellschaft entnehmen. Daher ist es auch hier ratsam mit uns telefonischen Kontakt zu treten und je nach Situation eine Entscheidung zu treffen.
Was ist bei der Umsatzsteuer zu beachten?
Die ungarische Umsatzsteuer (ÁFA) beträgt 27% – eine der höchsten in Europa. Bei Geschäften zwischen EU-Unternehmen (B2B) greift jedoch das Reverse-Charge-Verfahren: Die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger abgeführt, nicht vom Leistungserbringer. Für Dienstleistungen an deutsche B2B-Kunden stellen Sie also Rechnungen ohne ungarische Umsatzsteuer aus.
Kann ich mit der ungarischen Kft ein deutsches Bankkonto haben?
Ja, das ist möglich. Eine ungarische Kft kann auch ein Geschäftskonto bei einer deutschen Bank eröffnen. Viele unserer Kunden nutzen sowohl ein ungarisches als auch ein deutsches Bankkonto. Für den täglichen Geschäftsverkehr empfehlen wir jedoch das ungarische Konto – die Gebühren sind niedriger und die Abwicklung einfacher.
Weitere Fragen
Kann ich als Einzelperson oder nur als Unternehmen gründen?
Beides ist möglich. Als Privatperson können Sie eine Kft gründen und Geschäftsführer sowie Gesellschafter sein. Ebenso kann eine bestehende deutsche GmbH oder eine andere Gesellschaft als Gesellschafterin der ungarischen Kft auftreten. Holdingstrukturen sind möglich und können steuerlich vorteilhaft sein.
Kann ich mehrere Kfts gründen?
Ja, es gibt keine Beschränkung. Sie können mehrere ungarische Gesellschaften gründen und führen. Viele Unternehmer trennen verschiedene Geschäftsbereiche in separate Gesellschaften – aus Haftungsgründen oder zur besseren Übersicht. Wir beraten Sie, welche Struktur für Ihre Situation optimal ist.
Was passiert, wenn ich die Kft wieder auflösen möchte?
Eine Kft kann jederzeit aufgelöst werden. Der Prozess umfasst einen Gesellschafterbeschluss, die Liquidation (Abwicklung aller Geschäfte, Begleichung von Verbindlichkeiten), und die Löschung aus dem Handelsregister. Die Dauer beträgt typischerweise 3-6 Monate. HUNCONSULT begleitet Sie auch bei der Auflösung vollständig.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch. Norbert Peter berät Sie persönlich und unverbindlich zu Ihrer individuellen Situation.
