Firmengründung in Ungarn – persönlich begleitet

Kft., Bankkonto und Behördenwege – koordiniert aus einer Hand

Sie planen eine Firmengründung in Ungarn und benötigen einen verlässlichen Ansprechpartner vor Ort? Norbert Péter begleitet Ihr Vorhaben persönlich. Rechtliche, steuerliche und buchhalterische Aufgaben übernehmen dafür zugelassene Fachpartner, die passend zu Ihrer Gründung ausgewählt werden.

Persönliche Projektleitung

Norbert Péter koordiniert Behörden, Bank, Termine und Fachpartner. Sie behalten in jeder Phase einen festen deutschsprachigen Ansprechpartner.

Tragfähige Struktur

Firmensitz, Geschäftsleitung, Bank, Buchhaltung und Behördenpost werden gemeinsam gedacht – damit die Kft. nicht nur gegründet wird, sondern praktisch funktioniert.

firmengründung in ungarn

1. Vorprüfung – Wir klären Ihr Geschäftsmodell, die Beteiligten und den tatsächlichen Bedarf. Ist eine ungarische Gesellschaft nicht sinnvoll oder nicht sauber umsetzbar, sagen wir das offen.

2. Vorbereitung – Benötigte Unterlagen, Termine und Abläufe werden mit den jeweils geeigneten Fachpartnern abgestimmt.

3. Gründung und Aktivierung – Eintragung, steuerliche Anmeldung, Bankkonto und betriebliche Grundlagen werden koordiniert.

4. Betreuung – Auch nach der Gründung behalten Sie einen festen deutschsprachigen Ansprechpartner.

Schritt für Schritt zur funktionsfähigen Gesellschaft

Vorprüfung und Vorbereitung

Vor dem ersten Dokument prüfen wir, ob eine Kft. zu Ihrem Vorhaben passt. Dabei betrachten wir Tätigkeit, Gesellschafter, Geschäftsführung, geplante Umsätze und die praktische Leitung des Unternehmens.

Gründung und Aktivierung

Wir koordinieren Unterlagen und Termine mit dem ausgewählten Rechtsanwalt. Nach der Eintragung folgen – je nach Fall – steuerliche Registrierungen, Bankkonto, Buchhaltung und weitere betriebliche Schritte. Reise- und Identifikationsanforderungen werden vorab geklärt.

Laufende Betreuung nach der Gründung

Passende Partner statt Standardschablone

Eine einfache operative Kft. benötigt andere Fachleute als eine Struktur mit Muttergesellschaft, Auslandsbeteiligungen oder mehreren wirtschaftlich Berechtigten. Deshalb werden Rechtsanwälte, Steuerberater und Buchhalter passend zum konkreten Auftrag ausgewählt.

Ein fester Ansprechpartner

HUNCONSULT koordiniert Post, Behördenwege und die Zusammenarbeit der Beteiligten. Norbert Péter bleibt Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner vor Ort – auch wenn unterschiedliche Spezialisten eingesetzt werden.

Warum Unternehmer über eine Firmengründung in Ungarn nachdenken

Ungarn erhebt derzeit 9 % Körperschaftsteuer auf den steuerpflichtigen Gewinn. Hinzukommen können insbesondere die lokale Gewerbesteuer von bis zu 2 % sowie weitere Abgaben. Ob Ungarn wirtschaftlich und steuerlich zu Ihrem Unternehmen passt, hängt nicht nur vom Steuersatz ab, sondern vor allem vom Geschäftsmodell, der tatsächlichen Geschäftsleitung, der Buchhaltung und einer belastbaren betrieblichen Struktur.

  • Ungarn - 9%91%91%
  • Österreich - 25%75%75%
  • Spanien - 28%72%72%
  • Deutschland - 30%70%70%
  • Italien - 31,4%68%68%
  • Frankreich - 38%62%62%

Ungarische Kft. und deutsche GmbH – ein praktischer Vergleich

Rechtsform: Die Kft. ist eine ungarische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und in ihrer Funktion mit der GmbH vergleichbar.

Stammkapital: Für eine Kft. sind grundsätzlich 3 Millionen HUF vorgesehen; bei der deutschen GmbH beträgt das Stammkapital grundsätzlich 25.000 Euro.

Gründung: Die Gesellschaftsunterlagen einer Kft. werden von einem in Ungarn zugelassenen Rechtsanwalt erstellt und eingereicht.

Steuern: Der ungarische Körperschaftsteuersatz beträgt 9 %. Die Gesamtbelastung ist dennoch immer anhand des konkreten Unternehmens zu beurteilen.

Ausländische Beteiligte: Gesellschafter und Geschäftsführer aus dem Ausland sind möglich. Bank, Identifikation, Geschäftsleitung und steuerliche Einordnung müssen jedoch fallbezogen geklärt werden.

Für wen HUNCONSULT arbeitet

Unternehmer mit einem konkreten Ungarn-Vorhaben: Sie wissen bereits, dass Sie eine Kft. benötigen, und suchen einen erfahrenen Koordinator vor Ort.

Unternehmer, die einen Standort vergleichen: Sie möchten wissen, ob Ungarn operativ und steuerlich tatsächlich zu Ihrem Geschäftsmodell passt.

Unternehmen mit komplexeren Strukturen: Beteiligungen, Muttergesellschaften, mehrere Gesellschafter oder grenzüberschreitende Abläufe verlangen eine sorgfältig zusammengestellte Fachberatung.

Menschen, die einen verlässlichen Partner suchen: Sie möchten keinen anonymen Onlineprozess, sondern einen deutschsprachigen Ansprechpartner, der die Umsetzung in Ungarn kennt.

Kein pauschales Onlinepaket, sondern eine passende Lösung

Eine Firmengründung ist erst dann erfolgreich, wenn die Gesellschaft auch nach der Eintragung praktisch funktioniert. Deshalb beginnt die Zusammenarbeit mit einer ehrlichen Prüfung Ihres Vorhabens. Anschließend erhalten Sie einen klaren Ablauf und ein Angebot, das zum tatsächlichen Aufwand passt.

HUNCONSULT erbringt administrative Dienstleistungen und Prozessbegleitung. Rechts- und Steuerberatung sowie Buchhaltung übernehmen zugelassene Fachpartner. Welche Partner eingesetzt werden, richtet sich nach Branche, Umfang und Komplexität Ihrer Gründung.

Norbert Péter koordiniert Ihr Projekt so sorgfältig, als würde er die Gesellschaft für sich selbst aufbauen.

Persönliche Begleitung vor Ort

Sie sprechen direkt mit dem Menschen, der Ihr Projekt koordiniert.

Norbert Péter begleitet seit vielen Jahren deutschsprachige Unternehmer bei ihren Vorhaben in Ungarn. Er verbindet ungarische Orts- und Sprachkenntnis mit einem klaren Verständnis für die Erwartungen von Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Wenn Sie anrufen, sprechen Sie mit mir.Norbert Péter, Geschäftsführer HUNCONSULT

Häufige Fragen zur Firmengründung in Ungarn

Was ist eine Kft.? Die Korlátolt Felelősségű Társaság ist eine ungarische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und funktional mit einer GmbH vergleichbar.

Wie hoch ist das Stammkapital? Das gesetzlich vorgesehene Stammkapital beträgt grundsätzlich 3 Millionen HUF. Die konkrete Ausgestaltung sollte mit dem beauftragten ungarischen Rechtsanwalt abgestimmt werden.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer? Der allgemeine ungarische Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 9 % auf den steuerpflichtigen Gewinn. Lokale Gewerbesteuer und weitere Abgaben können hinzukommen.

Wie lange dauert die Gründung? Die Dauer hängt von Unterlagen, Beteiligten, Rechtsprüfung, Register, steuerlichen Anmeldungen und Bank ab. Deshalb nennen wir einen belastbaren Zeitplan erst nach der Vorprüfung.

Muss ich nach Ungarn reisen? Das hängt vom gewählten Anwalt, der Identifikation und insbesondere den Anforderungen der Bank ab. Wir klären vor Beginn, welche persönlichen Termine erforderlich sind.

Brauche ich einen ungarischen Geschäftsführer? Nicht in jedem Fall. Entscheidend sind jedoch die tatsächliche Geschäftsleitung, die operative Tätigkeit und die steuerliche Einordnung.

Wer übernimmt Recht, Steuern und Buchhaltung? HUNCONSULT erbringt selbst keine Rechts- oder Steuerberatung. Zugelassene Fachpartner werden passend zur jeweiligen Gründung und ihrer Komplexität ausgewählt; HUNCONSULT koordiniert die Zusammenarbeit.

Standort

HUNCONSULT Kft.
XXI utca 8
2315 Szigethalom

Disclaimer

HUNCONSULT erbringt ausschließlich administrative Dienstleistungen und Prozessbegleitung.