Die Gründung einer Firma in Ungarn: Warum die richtigen Unterlagen der Schlüssel zum rechtlichen Erfolg sind
Ungarn hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Standort für Unternehmensgründungen entwickelt. Ob aufgrund der zentralen Lage in Europa, der vergleichsweise niedrigen Betriebskosten oder der steuerlichen Anreize – immer mehr Entrepreneure wagen den Schritt, ihr Business in diesem dynamischen Markt aufzubauen. Doch bei aller Begeisterung für die wirtschaftlichen Chancen dürfen eines nicht übersehen werden: Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die korrekte Beschaffung der erforderlichen Unterlagen. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Verzögerungen, sondern im schlimmsten Fall auch rechtliche Konsequenzen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum die Zusammenarbeit mit erfahrenen Profis unverzichtbar ist und welche Dokumente für eine sichere Firmengründung in Ungarn entscheidend sind.
Ungarns Bürokratie: Ein Labyrinth mit Stolpersteinen
Die ungarische Verwaltung ist bekannt für ihre klaren Regeln, aber auch für komplexe Verfahren. Besonders ausländische Gründer:innen unterschätzen oft, wie wichtig es ist, die lokalen Gesetze und behördlichen Anforderungen genau zu kennen. Jeder Schritt – von der Firmenregistrierung über Steueranmeldungen bis hin zu gewerbespezifischen Genehmigungen – erfordert präzise Dokumente, die häufig auf Ungarisch eingereicht werden müssen.
Ein Beispiel: Die Gründung einer GmbH (Kft. – Korlátolt Felelősségű Társaság), der beliebtesten Rechtsform in Ungarn, verlangt nicht nur einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, sondern auch den Nachweis der Stammeinlage, die Eintragung ins Handelsregister und die Anmeldung beim Finanzamt. Fehlt auch nur ein einziges Dokument, kann der gesamte Prozess monatelang verzögert werden.
Welche Unterlagen sind unverzichtbar? Eine Übersicht
Erfahrene Profis, die auf Firmengründungen in Ungarn spezialisiert sind, wissen genau, welche Dokumente in welcher Form benötigt werden. Hier die wichtigsten im Überblick:
1. Gründungsdokumente
Erforderlich sind unter anderem der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag (Alapító okirat), der Angaben zur Firma, Geschäftstätigkeit, Stammeinlage und Gesellschaftern enthält. Zentral ist auch die Handelsregisteranmeldung (Cégnyilvántartás) beim ungarischen Unternehmensgericht, die unter anderem die Bestellung der Geschäftsführung und die Firmenadresse regelt. Ein weiterer kritischer Punkt ist der Nachweis der Stammeinlage: Bei einer Kft. sind mindestens 3 Mio. HUF (ca. 7.800 €) als Kapital über eine Bankbestätigung nachzuweisen.
2. Steuerliche Registrierung
Ohne eine Steuernummer (Adószám) vom Nationalen Steuer- und Zollamt (NAV) darf das Unternehmen weder Rechnungen stellen noch Mitarbeiter einstellen. Bei einem erwarteten Jahresumsatz über 12 Mio. HUF (ca. 31.000 €) ist zusätzlich die Beantragung einer Umsatzsteuer-ID (ÁFA szám) verpflichtend.
3. Gewerbespezifische Genehmigungen
Je nach Branche – etwa in der Gastronomie, im Baugewerbe oder bei Gesundheitsdienstleistungen – sind zusätzliche Lizenzen erforderlich. Diese müssen bei Fachbehörden beantragt werden und erfordern detaillierte Nachweise wie Qualifikationen oder Hygienekonzepte.
4. Arbeitsrechtliche Unterlagen
Sofern Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen Arbeitsverträge gemäß ungarischem Recht erstellt und bei der Sozialversicherung (TB) angemeldet werden.
Risiken bei fehlenden oder fehlerhaften Dokumenten
Viele Gründer:innen versuchen aus Kostengründen, die Unterlagen selbst zusammenzustellen. Doch dieser Ansatz ist riskant: Verzögerungen entstehen, weil Behörden in Ungarn Anträge streng prüfen und fehlende Unterlagen zur Rückweisung führen. Geldstrafen drohen bei falschen Angaben im Gesellschaftsvertrag oder verspäteten Steueranmeldungen. Ohne korrekte Eintragung im Handelsregister haften Gesellschafter zudem persönlich für Schulden, und rechtliche Auseinandersetzungen können das Image des Unternehmens langfristig schädigen.
Ein Praxisbeispiel: Ein deutscher Investor gründete 2022 eine Kft. in Budapest, vergaß jedoch die Anmeldung der Stammeinlage bei einer ungarischen Bank. Die Folge war, dass das Unternehmen offiziell nicht aktiv werden konnte – der geplante Markteintritt verzögerte sich um vier Monate.
Warum nur Experten wirklich sicher navigieren
Die Komplexität der ungarischen Gesetzgebung macht die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten, Steuerberatern oder Unternehmensberatern unerlässlich. Diese Profis bieten aktuelles Know-how, etwa zu Änderungen in der Rechtsprechung oder Digitalisierungsprozessen der Behörden. Sie übersetzen nicht nur Dokumente, sondern interpretieren auch rechtliche Nuancen, verfügen über ein Netzwerk zu Notaren und Behörden und minimieren durch präventive Prüfung aller Unterlagen Risiken.
Ein Tipp: Achten Sie bei der Auswahl des Partners auf Zertifizierungen wie Mitgliedschaften in der Ungarischen Handelskammer und branchenspezifische Referenzen.
Der Weg zur erfolgreichen Gründung: Schritt für Schritt
Ein typischer Ablauf mit professioneller Begleitung umfasst folgende Schritte: Erstens ein Beratungsgespräch zur Klärung der Rechtsform und Kapitalanforderungen. Zweitens die Dokumentenerstellung, inklusive Gesellschaftsvertrag und Führungszeugnisse der Gesellschafter. Drittens die Kontoeröffnung für die Stammeinlage bei einer ungarischen Bank. Viertens die Behördenanträge per Post oder digital, gefolgt vom Follow-up zur Bearbeitung von Rückfragen und dem Erhalt der Registrierungsbestätigungen.
Fazit: Sicherheit hat Priorität
Eine Firmengründung in Ungarn bietet enorme Chancen – doch nur mit den richtigen Unterlagen und professioneller Begleitung wird Ihr Vorhaben rechtlich abgesichert. Die Investition in Experten spart Zeit, Nerven und schützt vor kostspieligen Fehlern.
Sie planen, in Ungarn durchzustarten? Verlassen Sie sich nicht auf Halbwissen. Kontaktieren Sie Spezialisten, die jeden Schritt Ihrer Gründung rechtssicher gestalten – damit Sie sich von Anfang an auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.