Die Firmengründung in Ungarn bietet zahlreiche Vorteile, darunter günstige Steuersätze, eine zentrale Lage in Europa und ein unternehmerfreundliches Umfeld. In diesem umfassenden Leitfaden führen wir Sie durch den gesamten Prozess der Firmengründung in Ungarn, von der Planung bis zur erfolgreichen Registrierung.
1. Planung und Vorbereitung
Geschäftsidee und Marktanalyse
Bevor Sie Ihre Firma in Ungarn gründen, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Beginnen Sie mit der Entwicklung einer Geschäftsidee und einer umfassenden Marktanalyse. Analysieren Sie den ungarischen Markt, um die Nachfrage nach Ihren Produkten oder Dienstleistungen zu bewerten. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihre potenziellen Wettbewerber und die Zielgruppe.
Rechtsform der Firma wählen
In Ungarn stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von Ihren Geschäftsbedürfnissen und -zielen ab. Die häufigsten Rechtsformen sind:
- Einzelunternehmen (Egyéni Vállalkozó)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.)
- Aktiengesellschaft (Rt.)
- Offene Handelsgesellschaft (Kkt.)
- Kommanditgesellschaft (Bt.)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.) ist die beliebteste Rechtsform für ausländische Investoren, da sie eine begrenzte Haftung bietet und relativ einfach zu gründen ist.
2. Firmennamen und Unternehmenssitz
Firmennamen wählen
Der Firmennamen sollte einzigartig und nicht bereits von einem anderen Unternehmen registriert sein. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit des gewünschten Namens beim ungarischen Handelsregister. Der Name muss den ungarischen Vorschriften entsprechen und darf keine irreführenden Angaben enthalten.
Unternehmenssitz festlegen
Ein registrierter Unternehmenssitz in Ungarn ist erforderlich. Dieser Sitz kann entweder ein Büro oder eine virtuelle Adresse sein. Viele Dienstleister bieten virtuelle Büroservices an, die eine günstige und flexible Lösung darstellen.
3. Geschäftskonto und Kapitalanforderungen
Eröffnung eines Geschäftskontos
Ein Geschäftskonto bei einer ungarischen Bank ist für die Firmengründung notwendig. Besuchen Sie eine lokale Bank, um ein Konto zu eröffnen. Sie benötigen dafür die Gründungsdokumente und den Nachweis des registrierten Firmensitzes.
Mindestkapital
Das Mindestkapital für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.) beträgt 3 Millionen HUF (ca. 8.300 EUR). Dieses Kapital muss auf das Geschäftskonto eingezahlt werden und kann für die Geschäftstätigkeit verwendet werden.
4. Eintragung der Firma
Erforderliche Dokumente
Für die Eintragung der Firma beim Handelsregister benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gesellschaftsvertrag (mit notarieller Beglaubigung)
- Satzung der Gesellschaft
- Einzahlungsnachweis des Mindestkapitals
- Nachweis des Unternehmenssitzes
- Personalausweise der Gesellschafter und Geschäftsführer
Notarielle Beglaubigung
Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung müssen von einem ungarischen Notar beglaubigt werden. Der Notar überprüft die Dokumente und stellt sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Einreichung beim Handelsregister
Reichen Sie die beglaubigten Dokumente beim ungarischen Handelsregister ein. Die Registrierung dauert in der Regel 1-2 Wochen. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie eine Handelsregisternummer und eine Steuernummer.
5. Steuerliche Registrierung und Buchhaltung
Steuerliche Registrierung
Nach der Firmeneintragung müssen Sie sich beim ungarischen Finanzamt für steuerliche Zwecke registrieren. Beantragen Sie eine Steuernummer und eine Umsatzsteuernummer (VAT-Nummer).
Buchhaltung
Führen Sie eine ordnungsgemäße Buchhaltung gemäß den ungarischen Vorschriften. Es ist ratsam, einen erfahrenen Buchhalter oder eine Buchhaltungsfirma zu beauftragen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden.
6. Beschäftigung von Mitarbeitern
Arbeitsverträge
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen möchten, müssen Sie Arbeitsverträge gemäß den ungarischen Arbeitsgesetzen abschließen. Diese Verträge sollten alle wichtigen Bedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubstage enthalten.
Sozialversicherung
Melden Sie Ihre Mitarbeiter bei der Sozialversicherung an. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
7. Geschäftstätigkeit aufnehmen
Nach Abschluss aller Formalitäten können Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Ungarn aufnehmen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften einhalten und Ihre Buchhaltung ordnungsgemäß führen.
Fazit
Die Firmengründung in Ungarn bietet viele Chancen für Unternehmer. Mit einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung können Sie erfolgreich ein Unternehmen in diesem aufstrebenden Markt gründen. Befolgen Sie die oben genannten Schritte, um einen reibungslosen Gründungsprozess zu gewährleisten.