✅  Rechtssichere Firmengründung in Ungarn – Mit Beratung & Begleitung

Stiftungen in Liechtenstein vs Deutschland

Stiftungen in Liechtenstein vs Deutschland

Stiftungen in Liechtenstein vs Deutschland

Vermögen langfristig zu sichern und gleichzeitig flexibel zu gestalten, gehört zu den zentralen Anliegen von Unternehmern, Familienoberhäuptern und vermögenden Privatpersonen. Wir beobachten in unserer täglichen Beratungspraxis, dass die Wahl der richtigen Rechtsform und des passenden Standorts entscheidend für den Erfolg einer solchen Vermögensstruktur ist. Eine Stiftung Liechtenstein bietet dabei Eigenschaften, die weit über das hinausgehen, was klassische deutsche Stiftungsstrukturen leisten können.

Grundlegende Unterschiede im Stiftungsrecht

Das deutsche Stiftungsrecht wurzelt im Bürgerlichen Gesetzbuch, konkret in den §§ 80 ff. BGB, und unterliegt einer strengen staatlichen Aufsicht. Jede Stiftung bedarf der staatlichen Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde. Diese Anerkennung setzt voraus, dass die Stiftung dem Gemeinwohl dient oder zumindest nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Die Stiftungsaufsicht wacht kontinuierlich über die Einhaltung des Stiftungszwecks und kann weitreichende Eingriffe vornehmen.

Im Fürstentum Liechtenstein hingegen basiert das Stiftungsrecht auf dem Personen- und Gesellschaftsrecht, das eine völlig andere Philosophie verfolgt. Die liechtensteinische Stiftung wurde historisch als Vermögenswidmung konzipiert, die nicht zwingend gemeinnützige Zwecke verfolgen muss. Diese fundamentale Unterscheidung eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten, die im deutschen Rechtsraum undenkbar wären.

Lesen Sie auch:
EWIV-Rentenmodell: Steueroptimierte Altersvorsorge für Unternehmer in Deutschland

Vermögensschutz und staatlicher Zugriff

Wir müssen klar zwischen dem Schutz vor staatlichen Zugriffen und dem Schutz vor privaten Gläubigern unterscheiden. In Deutschland unterliegt Stiftungsvermögen grundsätzlich der deutschen Rechtsordnung mit allen Konsequenzen. Das bedeutet:

  • Vollstreckungsmaßnahmen deutscher Behörden können das Stiftungsvermögen erfassen, sofern rechtliche Voraussetzungen gegeben sind
  • Steuerliche Transparenzpflichten ermöglichen umfassende Einblicke in die Vermögensstruktur
  • Änderungen der Gesetzgebung können rückwirkend die Stiftungsstruktur beeinflussen
  • Die Stiftungsaufsicht kann bei Verstößen gegen den Stiftungszweck eingreifen und sogar die Auflösung anordnen

Eine Stiftung Liechtenstein genießt demgegenüber einen erheblich robusteren Schutzstatus. Das liechtensteinische Recht kennt die Trennung zwischen Stifter, Begünstigten und dem Stiftungsvermögen in einer Klarheit, die deutschen Juristen zunächst fremd erscheint. Sobald Vermögen in die Stiftung eingebracht wurde, gehört es rechtlich nicht mehr dem Stifter – eine Vermögenstrennung, die tatsächlich gelebt wird.

Besonders relevant ist die Tatsache, dass liechtensteinische Stiftungen nicht der deutschen Stiftungsaufsicht unterliegen. Sie sind ausschließlich dem liechtensteinischen Recht verpflichtet. Zugriffe ausländischer Behörden müssen den Rechtsweg über internationale Rechtshilfeabkommen nehmen, was erhebliche Hürden aufbaut. Diese Struktur bietet einen faktischen Schutzwall, der bei ordnungsgemäßer Gestaltung kaum zu durchbrechen ist.

Gläubigerschutz und Anfechtungsrisiken

Nach deutschem Recht können Gläubiger unter bestimmten Umständen auf Vermögen zugreifen, das in eine Stiftung eingebracht wurde. Die Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz ist möglich, wenn die Vermögensübertragung in Gläubigerbenachteiligungsabsicht erfolgte. Diese Anfechtungsfrist beträgt bis zu zehn Jahre.

In Liechtenstein gestaltet sich die Rechtslage differenzierter. Zwar existieren auch hier Gläubigerschutzvorschriften, jedoch sind die Anfechtungsfristen deutlich kürzer und die Voraussetzungen strenger. Nach Ablauf der Fristen ist das Stiftungsvermögen faktisch unantastbar – ein Zustand, den wir als Vermögensfestigkeit bezeichnen.

Ergänzend empfehlen wir:
Steuern senken in Deutschland 2026: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor neuen Steuererhöhungen

Flexibilität in der Vermögensgestaltung

Deutsche Stiftungen sind durch ihren einmal festgelegten Stiftungszweck gebunden. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Stiftungsaufsicht und sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Diese Starrheit kann in dynamischen wirtschaftlichen Umfeldern zum Problem werden. Wir erleben regelmäßig Situationen, in denen Stifter mit geänderten Lebensumständen konfrontiert sind, aber ihre Stiftungsstruktur nicht anpassen können.

Eine Stiftung Liechtenstein hingegen kann weitaus flexibler gestaltet werden. Die Stiftungsurkunde kann Änderungsklauseln enthalten, die dem Stiftungsrat oder sogar dem Stifter selbst gewisse Anpassungsmöglichkeiten einräumen. Diese Flexibilität erstreckt sich auf:

  • Änderung der Begünstigten und deren Ansprüche
  • Modifikation des Stiftungszwecks innerhalb bestimmter Grenzen
  • Anpassung der Vermögensverwaltungsstrategie
  • Umstrukturierung der Governance-Organe

Diese Gestaltungsfreiheit bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern ermöglicht eine lebendige Vermögensstruktur, die auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren kann.

Weitere spannende Einblicke:
EWIV als Hilfsorganisation bei StaRUG-Krisen

Steuerliche Betrachtung und Transparenzpflichten

Wir müssen klarstellen, dass eine liechtensteinische Stiftung kein Steuersparmodell im engeren Sinne darstellt. Deutsche Steuerpflichtige unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Besteuerung. Zuwendungen an eine ausländische Stiftung lösen Meldepflichten aus, und Leistungen aus der Stiftung können steuerpflichtig sein.

Dennoch bietet die Struktur Vorteile: Die Vermögensverwaltung innerhalb der Stiftung erfolgt nach liechtensteinischem Recht. Liechtenstein kennt keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer und bietet günstige Rahmenbedingungen für die Vermögensverwaltung. Die Stiftung Liechtenstein selbst unterliegt einer moderaten Besteuerung, die planbar und transparent ist.

Deutsche Stiftungen hingegen sind in das komplexe deutsche Steuersystem eingebunden. Gemeinnützige Stiftungen genießen zwar Steuervorteile, unterliegen aber strengen Auflagen bezüglich der Mittelverwendung. Nicht gemeinnützige Stiftungen werden ähnlich wie Kapitalgesellschaften besteuert.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Ein weiterer signifikanter Unterschied liegt in der Publizität. Deutsche Stiftungen sind grundsätzlich im Stiftungsverzeichnis eingetragen, das öffentlich zugänglich ist. Informationen über Stiftungszweck, Vermögen und Organe sind damit für jedermann einsehbar.

In Liechtenstein besteht ein höheres Maß an Vertraulichkeit. Zwar existiert auch hier ein Handelsregister, jedoch sind die Eintragungen weniger detailliert. Insbesondere die wirtschaftlich Berechtigten und das genaue Vermögen bleiben grundsätzlich geschützt. Diese Diskretion ist für viele Vermögensinhaber ein entscheidendes Kriterium.

Rechtssicherheit und Stabilität des Rechtsraums

Liechtenstein bietet als Rechtsraum eine bemerkenswerte Stabilität. Das Fürstentum ist nicht Mitglied der Europäischen Union, unterhält aber enge Beziehungen zur Schweiz und zum europäischen Wirtschaftsraum. Diese Position ermöglicht eine eigenständige Rechtsentwicklung, die nicht den häufigen Änderungen des EU-Rechts unterworfen ist.

Das liechtensteinische Stiftungsrecht, wie es in der liechtensteinischen Rechtstradition verankert ist, hat sich über Jahrzehnte bewährt. Wir beobachten eine hohe Rechtssicherheit und eine stiftungsfreundliche Rechtsprechung, die Vermögensstrukturen respektiert.

Deutschland hingegen ist als EU-Mitglied fortlaufenden Rechtsänderungen ausgesetzt. Neue EU-Richtlinien, verschärfte Transparenzvorschriften und sich wandelnde steuerliche Rahmenbedingungen können bestehende Stiftungsstrukturen beeinflussen. Diese regulatorische Dynamik schafft Unsicherheiten.

Für wen eignet sich welche Struktur?

Wir raten zu einer deutschen Stiftung, wenn gemeinnützige Zwecke im Vordergrund stehen, die Vermögensbindung primär in Deutschland erfolgen soll und keine besonderen Schutz- oder Vertraulichkeitsinteressen bestehen. Deutsche Stiftungen sind hervorragend geeignet für kulturelle, wissenschaftliche oder soziale Projekte mit klarem Bezug zum deutschen Raum.

Eine Stiftung Liechtenstein empfiehlt sich hingegen für die langfristige Vermögenssicherung über Generationen hinweg, für international tätige Familien, bei erhöhtem Schutzbedürfnis des Vermögens und wenn Flexibilität in der Vermögensgestaltung gewünscht ist. Sie ist das Instrument der Wahl für diejenigen, die Vermögen robust und diskret strukturieren möchten.

Professionelle Begleitung bei der Stiftungsgründung

Die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung erfordert fundierte Kenntnisse des liechtensteinischen Rechts und praktische Erfahrung in der Strukturierung internationaler Vermögensanlagen. Wir empfehlen ausdrücklich, mit erfahrenen Fachleuten zusammenzuarbeiten, die beide Rechtssysteme kennen und die spezifischen Anforderungen verstehen.

Für Mandanten, die eine Stiftung Liechtenstein errichten möchten und dabei auf ein professionelles Team aus Liechtenstein zurückgreifen wollen, bietet Norbert Péter als erfahrener Unternehmensberater den direkten Zugang zu spezialisierten Anwälten vor Ort. Die Zusammenarbeit mit einem Duo von Rechtsexperten, die im Fürstentum ansässig sind und die liechtensteinische Rechtslandschaft aus täglicher Praxis kennen, stellt sicher, dass die Stiftungsstruktur rechtssicher und optimal auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird.

Eine solide Vermögensstruktur entsteht nicht durch Zufall, sondern durch sorgfältige Planung, fundierte rechtliche Gestaltung und die Wahl des passenden Rechtsraums. Die Entscheidung zwischen einer deutschen und einer liechtensteinischen Stiftung sollte auf Basis einer umfassenden Analyse der persönlichen Situation, der Vermögensziele und der langfristigen Familienplanung getroffen werden. Wir stehen Ihnen dabei mit unserer Expertise zur Seite.

Stiftungen in Liechtenstein vs Deutschland

Stiftungen in Liechtenstein vs Deutschland Wir leben in einer Zeit, in der die Absicherung privater Vermögenswerte zunehmend komplexer wird. Während klassische Anlageformen an Attraktivität verlieren und rechtliche Rahmenbedingungen sich stetig wandeln, suchen vermögende Privatpersonen und...

EWIV als Hilfsorganisation bei StaRUG-Krisen

EWIV als Hilfsorganisation bei StaRUG-Krisen Wenn die Krise kommt: Wie die EWIV als Rettungsanker funktioniert Wir beobachten in der wirtschaftlichen Beratungspraxis eine deutliche Zunahme von Krisensituationen, in denen Unternehmen kurzfristig Liquidität benötigen, um eine drohende Insolvenz...

Firmengründung in Ungarn mit Norbert Péter – Lokale Expertise aus Budapest für Ihren Erfolg

Firmengründung in Ungarn mit Norbert Péter - Lokale Expertise aus Budapest für Ihren Erfolg Die Entscheidung für eine Firmengründung in einem ausländischen Rechtsraum stellt Unternehmer vor vielfältige Herausforderungen, eröffnet jedoch zugleich bedeutende Chancen für strategisches Wachstum und...

Weitere spannende Artikel finden Sie hier

HUNCONSULT

HUNCONSULT Kft
XXI. utca 8
2315 Szigethalom
Hungary

Kostenloses Angebot in 24h: Senden Sie uns Details zu Ihrer Firmengründung und wir machen den Rest für Sie.

Firmengündungen

OECD Richtlinien

Notdienst

DSGVO KONFORM

Datenschutz

Impressum

Dienstleistungen

EWIV Gründung

Firmen - Aufbereitung

Kontakt

Email: mail@hunconsult.com

Tel.: +36 30 3929103