Welche Dokumente benötige ich für die Firmengründung in Ungarn?
Die Gründung einer Firma in Ungarn erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einreichung verschiedener Dokumente. In diesem Artikel erläutern wir detailliert, welche Dokumente notwendig sind und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um erfolgreich eine Firma in Ungarn zu gründen.
1. Gesellschaftsvertrag und Satzung
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Dokument bei der Gründung einer Firma. Es legt die grundlegenden Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern fest und enthält Informationen wie:
- Name der Gesellschaft
- Sitz der Gesellschaft
- Unternehmensgegenstand
- Höhe des Stammkapitals
- Anteile der Gesellschafter
- Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung
Satzung
Die Satzung ergänzt den Gesellschaftsvertrag und regelt die internen Abläufe und Strukturen der Firma. Sie beinhaltet Bestimmungen zu:
- Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- Gewinnverteilung
- Auflösung und Liquidation der Gesellschaft
2. Nachweis des Stammkapitals
Kapitalnachweis
Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.) ist ein Kapitalnachweis erforderlich. Dieser Nachweis bestätigt, dass das erforderliche Stammkapital in Höhe von mindestens 3 Millionen HUF (ca. 8.300 EUR) auf ein Geschäftskonto eingezahlt wurde. Der Kapitalnachweis wird von der Bank ausgestellt, bei der das Geschäftskonto eröffnet wurde.
3. Anmeldung des Firmensitzes
Nachweis des Unternehmenssitzes
Ein weiteres wichtiges Dokument ist der Nachweis des Unternehmenssitzes. Dieser kann durch einen Mietvertrag, eine Kaufurkunde oder eine Bestätigung des Eigentümers erbracht werden. Der Unternehmenssitz muss in Ungarn liegen und wird in das Handelsregister eingetragen.
4. Persönliche Dokumente der Gesellschafter und Geschäftsführer
Personalausweise oder Reisepässe
Zur Gründung der Firma müssen die Personalausweise oder Reisepässe aller Gesellschafter und Geschäftsführer vorgelegt werden. Diese Dokumente dienen der Identifikation und werden vom Notar geprüft.
Meldebescheinigungen
In einigen Fällen kann auch eine Meldebescheinigung erforderlich sein, um den Wohnsitz der Gesellschafter und Geschäftsführer zu bestätigen.
5. Notarielle Beglaubigung
Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags
Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung müssen von einem ungarischen Notar beglaubigt werden. Der Notar überprüft die Dokumente auf ihre Rechtskonformität und bestätigt deren Echtheit. Dies ist ein obligatorischer Schritt im Gründungsprozess.
6. Handelsregistereintragung
Einreichung der Gründungsdokumente
Die beglaubigten Gründungsdokumente müssen beim Handelsregister eingereicht werden. Dazu gehören:
- Gesellschaftsvertrag und Satzung
- Kapitalnachweis
- Nachweis des Unternehmenssitzes
- Personalausweise oder Reisepässe der Gesellschafter und Geschäftsführer
Das Handelsregister prüft die Unterlagen und trägt die Gesellschaft innerhalb von 1-2 Wochen ein. Nach erfolgreicher Eintragung erhält die Firma eine Handelsregisternummer und eine Steuernummer.
7. Steuerliche Registrierung
Beantragung der Steuernummer
Nach der Eintragung im Handelsregister muss die Firma beim ungarischen Finanzamt registriert werden. Dazu ist die Beantragung einer Steuernummer erforderlich. Diese Nummer ist notwendig, um steuerliche Pflichten zu erfüllen und Steuererklärungen abzugeben.
Umsatzsteuernummer (VAT-Nummer)
Falls die Firma mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen wird, muss zusätzlich eine Umsatzsteuernummer (VAT-Nummer) beantragt werden. Diese Registrierung erfolgt ebenfalls beim Finanzamt und ermöglicht es, Mehrwertsteuer auszuweisen und abzuführen.
8. Eröffnung eines Geschäftskontos
Geschäftskonto bei einer ungarischen Bank
Für die operativen Geschäfte der Firma ist ein Geschäftskonto bei einer ungarischen Bank erforderlich. Dieses Konto dient zur Abwicklung von Zahlungen und zur Verwaltung des Unternehmenskapitals. Zur Eröffnung des Kontos benötigen Sie die Gründungsdokumente und den Nachweis des Unternehmenssitzes.
9. Arbeitsverträge und Sozialversicherung
Arbeitsverträge
Wenn die Firma Mitarbeiter beschäftigen möchte, müssen Arbeitsverträge gemäß den ungarischen Arbeitsgesetzen abgeschlossen werden. Diese Verträge regeln die Arbeitsbedingungen, das Gehalt und weitere Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer.
Sozialversicherungsanmeldung
Mitarbeiter müssen bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Dies umfasst die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Fazit
Welche Dokumente benötige ich für die Firmengründung in Ungarn… Das war die einleitende Frage. Die Gründung einer Firma in Ungarn erfordert die Einreichung verschiedener Dokumente und die Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorgaben. Mit der richtigen Vorbereitung und der Beachtung der oben genannten Schritte kann der Gründungsprozess jedoch reibungslos und effizient verlaufen.