Bei „Steuern in Ungarn“ denken viele zuerst an die 9 % Körperschaftsteuer. Für eine Kft. ist das ein wichtiger Wert, aber kein vollständiges Bild. Rechnungen, Kunden, Personal, Ausschüttungen, der Ort der Tätigkeit und die Buchhaltung können weitere Fragen auslösen.

Dieser Beitrag zeigt die Themen, die bei einer ungarischen Kft. häufig zusammenkommen. Welche Steuer tatsächlich anfällt und wie sie berechnet wird, prüft der zuständige unabhängige Partner-Steuerberater anhand des konkreten Sachverhalts.

Die 9 % Körperschaftsteuer

Der allgemeine ungarische Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 9 %. Er betrifft nicht einfach den Umsatz einer Gesellschaft, sondern die steuerliche Bemessungsgrundlage. Deshalb lässt sich aus dem Satz allein weder eine Belastung noch ein Vorteil für ein einzelnes Unternehmen ableiten.

Für die vertiefende Frage steht die Fachseite Kft. in Ungarn gründen bereit. Dort geht es um die Gründung als Ganzes, nicht nur um die Steuerseite.

Umsatzsteuer beginnt bei der Rechnung

Bei Waren und Dienstleistungen entscheidet der konkrete Umsatz über die umsatzsteuerliche Behandlung. Kunden in Ungarn, Geschäftskunden in der Europäischen Union und private Kunden können unterschiedliche Fragen aufwerfen. Auch Leistungsort, Rechnungsangaben und vorhandene Registrierungen spielen eine Rolle.

Eine Rechnung sollte deshalb nicht nach einem allgemeinen Muster erstellt werden, das für einen anderen Vorgang gedacht war. Der Beitrag Reverse Charge mit ungarischer Kft. behandelt eine häufige Frage im Geschäft mit EU-Kunden.

Lokale Steuer und tatsächliche Tätigkeit

Neben der Körperschaftsteuer kann die lokale Geschäftstätigkeit Bedeutung haben. Welche Gemeinde betroffen ist, wie die Tätigkeit aufgebaut ist und welche Bemessungsgrundlage gilt, gehört in die fachliche Prüfung. Eine Kft. sollte daher nicht nur auf einen einzelnen Steuersatz reduziert werden.

Personal, Geschäftsführung und Ausschüttungen

Sobald eine Kft. Personal beschäftigt, Vergütungen zahlt oder Gewinne ausschüttet, kommen weitere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen hinzu. Bei Beteiligten mit Wohnsitz außerhalb Ungarns können zusätzlich Regeln des jeweiligen Wohnsitzstaats relevant sein.

Hier führt keine allgemeine Internetantwort weiter. Der Sachverhalt muss vollständig vorliegen, bevor der Partner-Steuerberater die fachliche Seite beurteilt.

Buchhaltung macht die Vorgänge sichtbar

Steuern entstehen nicht losgelöst von der täglichen Arbeit. Verträge, Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Bankbewegungen und Belege bilden die Grundlage für die Buchführung und die erforderlichen Meldungen. Die Unterlagen sollten deshalb zur tatsächlichen Tätigkeit der Kft. passen.

Wie die laufende Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro aufgebaut ist, beschreibt Buchhaltung für eine Kft. in Ungarn.

Was HUNCONSULT dabei übernimmt

HUNCONSULT bereitet die Gründung auf Deutsch vor und begleitet die erforderlichen organisatorischen Termine. Die steuerliche Fachleistung erbringt der zuständige unabhängige Partner-Steuerberater. Bei einer Kft. gehören Firmensitz, Bank, Buchhaltung und der spätere Betrieb zusammen; sie sollten vor dem Start nicht getrennt betrachtet werden.

Amtliche Grundlagen