Buchhaltung für eine Kft. in Ungarn

Nach der Gründung beginnt die laufende Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro. Rechnungen, Zahlungen, Reisekosten und weitere Belege bilden die tatsächliche Tätigkeit der Kft. ab. Für die organisatorische Abstimmung bleibe ich erreichbar.

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Direkter Vertrag und Zuständigkeiten

Die buchhalterische und steuerliche Fachleistung übernimmt der jeweilige unabhängige Partner-Steuerberater oder das Partner-Steuerbüro in Ungarn. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dieser Stelle.
  • Die Zuordnung zum Partner-Steuerbüro richtet sich nach Geschäftsmodell, laufendem Aufwand und Komplexität.
  • Soweit erforderlich, nimmt ein Empfangsbevollmächtigter behördliche Zustellungen entgegen und leitet sie weiter.
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Unterlagen und laufende Meldungen

Nach Vertragsabschluss übernimmt das Steuerbüro die laufende Buchhaltung. Welche Meldungen und Erklärungen erforderlich sind und in welchem Zeitraum sie eingereicht werden, hängt von Steuerart und Sachverhalt ab. NAV kennt für die Umsatzsteuer monatliche, vierteljährliche und jährliche Abgabezeiträume.
  • Sie können Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Reisekosten sowie weitere geschäftliche Belege als eingescannte PDF-Dokumente an mich senden.
  • Deutschsprachige Buchhaltung ist der Regelfall; Englisch ist ebenfalls möglich.
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Jahresabschluss

Der Jahresbericht wird auf Grundlage der Buchführung erstellt und elektronisch veröffentlicht sowie hinterlegt. Für kalendergleiche Geschäftsjahre gilt regelmäßig der 31. Mai des Folgejahres; bei Sonderfällen bestätigt das Steuerbüro den maßgeblichen Termin.
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Fragen im laufenden Betrieb

Sie können Fragen zur Buchhaltung auf Deutsch stellen. Der zuständige Partner-Steuerberater oder das Partner-Steuerbüro beantwortet sie auf Deutsch.

Buchhaltung einer Kft. persönlich besprechen

Die Steuerberatung und Buchhaltung übernehmen unabhängige Partner-Steuerberater oder Steuerbüros. Für die organisatorische Abstimmung auf Deutsch und Ungarisch bleibe ich erreichbar.