Doppelbesteuerung Deutschland–Ungarn bei einer Kft. richtig klären

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ungarn verteilt Besteuerungsrechte für grenzüberschreitende Sachverhalte. Es führt nicht automatisch dazu, dass eine in Ungarn eingetragene Kft. ausschließlich dort besteuert wird.

Das Abkommen ersetzt keine Einzelfallprüfung

Das Abkommen betrifft unter anderem Unternehmensgewinne, Betriebsstätten, Dividenden, Zinsen und Tätigkeitsvergütungen. Es ersetzt weder das deutsche noch das ungarische Steuerrecht und beseitigt nicht automatisch Erklärungs- oder Nachweispflichten.

Geschäftsleitung und Betriebsstätte getrennt betrachten

Wo grundlegende laufende Unternehmensentscheidungen tatsächlich getroffen werden, kann für die steuerliche Ansässigkeit wichtig sein. Davon getrennt stellt sich die Frage, ob eine feste Geschäftseinrichtung in Deutschland eine Betriebsstätte begründen kann. Beide Punkte hängen vom konkreten Sachverhalt ab.

Weiterführend: Tatsächliche Geschäftsleitung einer Kft. und Substanz für eine Kft. in Ungarn.

Gesellschaft und Gesellschafter sind nicht dieselbe Steuerfrage

Die Kft. und ihr Gesellschafter sind unterschiedliche Steuersubjekte. Bei einer in Deutschland wohnenden Person können etwa Dividenden, Vergütungen oder Veräußerungsgewinne eigene Fragen auslösen. Nationale Regeln, das Abkommen und die konkrete Beteiligung sind gemeinsam zu prüfen.

Der 9-Prozent-Satz beantwortet nicht alles

Der allgemeine ungarische Körperschaftsteuersatz beträgt 9 Prozent. Für eine tragfähige Beurteilung können weitere Abgaben, der tatsächliche Betrieb und die steuerlichen Beziehungen zu Deutschland relevant sein. Eine persönliche Steuerwirkung lässt sich nicht pauschal ableiten.

Wie HUNCONSULT unterstützt

HUNCONSULT sammelt die organisatorisch relevanten Informationen zur Tätigkeit, zu den Beteiligten und zu den betroffenen Ländern. Norbert Péter führt die Kommunikation auf Deutsch. Die steuerliche Beurteilung liegt bei den zuständigen unabhängigen Partner-Steuerberatern.

Weiterführend: Dividenden aus einer ungarischen Kft., Kft. in Ungarn gründen und Vorhaben besprechen.

Bundesfinanzministerium: DBA Deutschland–Ungarn