Häufige Fragen zur Firmengründung in Ungarn
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Ungarn?
Die Körperschaftsteuer in Ungarn beträgt 9 % auf den Unternehmensgewinn — der niedrigste Satz aller 27 EU-Staaten. In Deutschland liegt die Gesamtbelastung dagegen bei über 30 %.
Wie lange dauert die Gründung wirklich?
Rund 14 Tage von der Beauftragung bis zur einsatzbereiten Firma. In dieser Zeit erstellen wir alle Dokumente, reichen sie beim Handelsregister (Cégbíróság) ein, eröffnen das Bankkonto und beantragen die EU-USt-IdNr. Sie brauchen dafür nur einen einzigen Termin in Budapest oder eine Video-Identifikation.
Was kostet die Gründung?
Wir arbeiten mit einem Festpreis statt Stundenabrechnung. Die konkrete Summe nennen wir im persönlichen Erstgespräch, weil sie vom Setup abhängt. Alle Behörden-, Notar- und Bankgebühren sind transparent ausgewiesen — keine Nachforderungen.
Muss ich nach Ungarn umziehen?
Nein. Sie können Geschäftsführer einer ungarischen Kft. sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz behalten — EU-Niederlassungsfreiheit und Doppelbesteuerungsabkommen erlauben das. Wichtig ist nur, dass die Geschäftsleitung substanziell in Ungarn stattfindet, sonst droht eine Doppelansässigkeit.
Ist das alles legal?
Ja, vollständig legal. Die EU-Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) erlaubt jedem EU-Bürger und Schweizer, in einem anderen Mitgliedstaat ein Unternehmen zu gründen — auch aus steuerlichen Gründen. Voraussetzung ist echte Geschäftstätigkeit und Substanz in Ungarn.
Was ist eine Kft.?
Die Kft. (Korlátolt Felelősségű Társaság) ist die ungarische Gesellschaft mit beschränkter Haftung — das direkte Pendant zur deutschen GmbH. Sie ist die häufigste Rechtsform für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum.
Wie viel Stammkapital brauche ich?
Mindestens 3.000.000 HUF, umgerechnet rund 7.500 €. Das Kapital wird bei der Gründung voll eingezahlt, bleibt aber als Arbeitskapital im Unternehmen verfügbar — für Ausstattung, Anlaufkosten oder Personal. Es ist keine hinterlegte Sicherheit. Kann auch verzögert eingezahlt werden.
Bin ich als Deutscher, Österreicher oder Schweizer voll handlungsfähig?
Ja, ohne Einschränkungen. EU-Bürger und Schweizer können in Ungarn eine Kft. gründen, führen und Anteile halten — ohne Wohnsitz, ohne ungarischen Partner, ohne Strohmann. Die Schritte mit Bank und Behörden koordinieren wir mit lizenzierten ungarischen Partnern.
Was muss ich persönlich tun?
Im Idealfall einen einzigen Termin in Budapest oder eine Video-Identifikation. Dabei unterschreiben Sie den Gesellschaftsvertrag, weisen Ihre Identität nach und erteilen die Vollmachten. Alles andere — Dokumente, Handelsregister, Bankkonto, Steuernummer — wickeln wir ab.
Welche Dokumente brauche ich?
Ihren gültigen Reisepass, einen zweiten Lichtbildausweis und einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als drei Monate ist. Keine beglaubigten Lebensläufe, keine Führungszeugnisse. Bei größeren Kapitaleinlagen kann ein Mittelherkunftsnachweis nötig werden — das klären wir vorab mit der Bank.
Bekomme ich einen festen Ansprechpartner?
Ja — direkten Draht zum Geschäftsführer. Während der gesamten Gründung sind Sie mit Norbert Péter persönlich in Kontakt, deutschsprachig per Telefon, E-Mail oder Video. Kein Call-Center, kein Junior-Berater, kein Ticketsystem — auch nach der Gründung.
Was sind die laufenden Kosten pro Jahr?
Realistisch 2.000 bis 4.000 € pro Jahr für eine Standard-Kft. Hauptposten sind Buchhaltung, Geschäftsadresse und Bankgebühren; die Steuerberatung ist meist im Buchhaltungspaket enthalten. Das liegt deutlich unter deutschem Niveau.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Der Festpreis deckt das komplette Gründungspaket ab — inklusive Behördengebühren, Notarkosten und steuerlicher Registrierung. Was nicht enthalten ist, steht vor Beauftragung schriftlich in Ihrer Aufstellung.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Die kommunale Gewerbesteuer (HIPA) beträgt maximal 2 % des Nettoumsatzes, je nach Gemeinde auch weniger. Zusammen mit der 9 % Körperschaftsteuer ergibt sich eine effektive Steuerlast von rund 11 % auf den Gewinn. Eine Gewerbesteuer deutscher Prägung (14–17 %) gibt es nicht.
Was zahle ich bei Gewinnausschüttung an mich persönlich?
Auf Gewinnausschüttungen an Sie als Privatperson fallen in Ungarn 15 % Einkommensteuer plus 13 % Sozialbeitrag an (mit Jahresobergrenze). Wo die Dividende letztlich zu versteuern ist, hängt von Ihrem Wohnsitz und dem Doppelbesteuerungsabkommen ab. Das klären wir vorab im Erstgespräch.
Welche Mehrwertsteuer (ÁFA) gilt?
Der Normalsatz liegt bei 27 %. Für B2B-Geschäfte zwischen EU-Unternehmen ist er praktisch irrelevant: Über Reverse Charge weisen Sie keine MwSt. aus, der Kunde versteuert in seinem Land. Erst bei B2C-Endkunden in Ungarn wird die 27 % zum Faktor.
Was sagt das deutsche oder österreichische Finanzamt dazu?
Bei echter Geschäftstätigkeit und substanzieller Geschäftsleitung in Ungarn ist die Konstruktion unproblematisch. Kritisch wird es nur, wenn das Finanzamt eine Doppelansässigkeit annimmt — etwa, wenn alle Entscheidungen vom Schreibtisch in Deutschland fallen. Deshalb bauen wir nur prüfungsfeste Substanz-Strukturen; reine Briefkasten-Konstruktionen lehnen wir ab.
Greift die EU-Mindeststeuer von 15 % (Pillar 2)?
Nein, nicht für KMU. Die EU-Mindeststeuer trifft nur multinationale Konzerne mit über 750 Mio. € Jahresumsatz. Für Mittelständler, Einzelunternehmer und Familien-Holdings ist sie schlicht nicht anwendbar.
Greift die Hinzurechnungsbesteuerung (CFC)?
Bei aktiver Geschäftstätigkeit: nein. Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (AStG) greift nur bei überwiegend passiven Einkünften wie Zinsen oder Lizenzen. Beratung, Handel, Dienstleistungen und Produktion gelten als aktiv und sind unproblematisch.
Muss ich Substanz nachweisen?
Ja — und das ist im Interesse aller. Substanz heißt: echte Geschäftsadresse, regelmäßige Anwesenheit der Geschäftsführung, echte Geschäftstätigkeit und ungarische Buchhaltung. Genau das unterscheidet eine seriöse EU-Niederlassung von einer Briefkastenfirma.
Brauche ich einen ungarischen Steuerberater?
Ja, eine ungarische Kft. ist gesetzlich zur laufenden Buchführung durch einen registrierten Buchhalter oder Steuerberater verpflichtet. Darum müssen Sie sich aber nicht selbst kümmern — die deutschsprachige Buchhaltung ist Teil der laufenden Betreuung. Die Abstimmung mit dem ungarischen Steuerberater übernehmen wir.
Tauschen Ungarn und Deutschland Bankdaten aus?
Ja, automatisch und jährlich über den OECD-Standard CRS. Ungarische Banken melden Kontosalden und Erträge an die Steuerbehörden, die sie mit Deutschland austauschen — und umgekehrt. Auslandskonten sind also vollständig transparent; eine ungarische Kft. ist legale Optimierung, keine Verschleierung.
Was bringt mir die Kft. dann steuerlich überhaupt?
Steueroptimierung auf Unternehmensebene — legal, nicht Steuerflucht. Statt 30 bis 50 % effektiver Last in Deutschland zahlen Sie in Ungarn rund 11 % auf den Gewinn. Sie können Gewinne günstiger im Unternehmen aufbauen und gezielt ausschütten; ab mittleren Jahresgewinnen rechnet sich das nach zwei bis drei Jahren.
Was ist mit der Wegzugsbesteuerung?
Die deutsche Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) greift erst, wenn Sie selbst Ihren Wohnsitz aus Deutschland verlegen — eine reine Kft.-Gründung löst sie nicht aus. Ziehen Sie später ins Ausland, kann sie eingreifen. Wir planen das Setup deshalb so, dass es flexibel anpassbar bleibt.
Welche Bank bekomme ich?
Das Konto entsteht bei einer großen staatsnahen ungarischen Bank — typischerweise K&H, OTP oder MKB. Diese Banken haben deutschsprachige Business-Banker, sind EU-weit anerkannt und SEPA-fähig. Sie erhalten ein HUF-Konto, optional ein EUR-Konto, beide mit europäischer IBAN.
Bekomme ich SEPA und IBAN?
Ja, beides standardmäßig. Sie erhalten eine ungarische IBAN (HU…), voll SEPA-fähig in der gesamten Eurozone — Überweisungen aus dem deutschsprachigen Raum kommen innerhalb eines Werktags an. Für Ihre Kunden ist sie nicht von einer deutschen IBAN zu unterscheiden.
Was, wenn ich mehr brauche als eine Kft. — mehrere Holdings, eine Stiftung oder eine komplexe internationale Struktur?
Dann geht Ihr Vorhaben über die Standard-Kft. hinaus. Für mehrstufige Holdings, Stiftungen und Vermögensschutz-Strukturen in Europa gibt es mit der Budapester eine eigene, spezialisierte Adresse. Was zu Ihrer Lage passt, ordnet Norbert Péter persönlich im Erstgespräch ein.
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