FAQ’s – Zu Ihrer Firmengründung in Ungarn
Hier finden Sie Informationen darüber, wie eine Firmengründung in Ungarn abläuft.
Die Gründung
Erörterung des Geschäftszwecks
Zu Beginn besprechen wir Ihr Vorhaben. Sie teilen uns alle relevanten Informationen mit, die Sie für wichtig erachten. Je mehr Details Sie uns mitteilen, desto besser können wir Ihre Gründung vorbereiten. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung dieser Informationen in Ihrer Verantwortung liegt. Diese Abstimmung kann per E-Mail, Telefon oder Zoom erfolgen, je nach Ihrem Wunsch.
Reise nach Ungarn
Im zweiten Schritt planen wir eine Reise nach Ungarn. Während dieses Termins erfolgt der Besuch beim Notar. Hier werden alle erforderlichen Gründungsunterlagen unterzeichnet. Sie haben die Wahl: Wir können die gesamte Reiseorganisation für Sie übernehmen, oder Sie kümmern sich selbst um Ihre Reise und nutzen eventuell die Gelegenheit, einige Tage Urlaub zu machen.
Besuch bei der Bank
Im dritten Schritt begleiten wir Sie zur Bank, um Ihr Konto bei einer renommierten Bank in Budapest zu eröffnen. Wir bringen alle relevanten Unterlagen mit und führen das Gespräch mit den Bankbeamten.
Empfang Ihrer Gründungsdokumente
Im vierten Schritt erhalten Sie von uns per Post alle Unterlagen für Ihre fertig gegründete Gesellschaft, einschließlich Ihrer Geschäftsadresse und den Zugangsdaten für Ihr Konto. Zudem stellen wir Ihnen deutschsprachige Ansprechpartner für die Steuerberatung und Ihre Firmenadresse in Ungarn zur Verfügung.
was Benötigt wird
Dokumente für die Gründung und Kontoeröffnung
Für die erfolgreiche Gründung Ihres Unternehmens und die Eröffnung eines Kontos sind im ersten und zweiten Termin bestimmte Dokumente erforderlich. Bitte beachten Sie die folgenden Anforderungen:
Gültige Ausweisdokumente
Wir benötigen sowohl im ersten als auch im zweiten Termin entweder Ihren Personalausweis oder Reisepass. Es ist äußerst wichtig, auf das Ablaufdatum dieser Dokumente zu achten. Gründungs- und Kontovorgänge können nicht mit abgelaufenen Dokumenten durchgeführt werden.
Namensauswahl für Ihre Gesellschaft
Bitte bereiten Sie 3-4 verschiedene Firmennamen vor, die Sie in Erwägung ziehen. Gemeinsam werden wir diese Namen auf ihre Verfügbarkeit und mögliche Missverständlichkeiten hin überprüfen, um sicherzustellen, dass der von Ihnen gewählte Name für Ihre Gesellschaft geeignet ist.
Beschreibung der Haupt- und Nebentätigkeiten
Wir benötigen eine ausführliche Beschreibung der Haupt- und Nebentätigkeiten Ihrer Gesellschaft. Dieser Schritt dient dazu, vorab zu überprüfen, ob es bei der Gründung eventuelle Schwierigkeiten oder besondere Anforderungen gibt. Eine klare Beschreibung Ihrer Geschäftstätigkeit ist entscheidend für den Gründungsprozess.
Familienname und Vorname der Mutter
Es ist erforderlich, den Familienname und den Vornamen der Mutter anzugeben. Diese Angaben sind wichtig und müssen korrekt sein, da sie Teil der Identifikationsinformationen sind. Beachten Sie auch den Familienname der Mutter vor ihrer Eheschließung, falls zutreffend.
Anschrift des Geschäftsführers
Die Anschrift des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin muss klar und deutlich angegeben sein. Sollten diese Daten in Ihrem Ausweis nicht lesbar oder nicht aktuell sein, wird ein Meldezettel mit der korrekten Anschrift benötigt. Eine klare und aktuelle Anschrift ist unerlässlich für den erfolgreichen Gründungsprozess.
Genaues Vorbereiten
Wir legen großen Wert auf die korrekte und vollständige Bereitstellung dieser Informationen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen reibungslos gegründet werden kann und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Bitte bringen Sie die oben genannten Dokumente und Informationen zu den Terminen mit, um Verzögerungen im Gründungsprozess zu vermeiden. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
DIE ERÖFFNUNG EINES KONTOS
Die Eröffnung eines Geschäftskontos für ausländische Unternehmer in Ungarn
Die Eröffnung eines Geschäftskontos in Ungarn für neugegründete Unternehmen mit ausländischen Inhabern kann mit einigen Herausforderungen verbunden sein. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Optionen und Anforderungen für die Kontoeröffnung in Ungarn sachlich betrachten.
Die Herausforderungen bei der Kontoeröffnung in Ungarn
Es ist wichtig zu verstehen, dass neugegründete Unternehmen mit ausländischen Inhabern in Ungarn in der Regel wenig Chancen haben, ohne eine ernsthafte Begründung ein Geschäftskonto zu erhalten. Die örtlichen Banken verlangen oft nach bestimmten Nachweisen und Dokumenten, um die Bonität des Kontoinhabers zu prüfen.
Einzelfalllösungen für Geschäftskonten
Je nachdem, ob bereits ein Firmensitz oder ein privater Wohnsitz in Ungarn vorhanden ist, können in Einzelfällen Lösungen gefunden werden. Die genauen Anforderungen variieren von Bank zu Bank, und es kann erforderlich sein, zusätzliche Unterlagen vorzulegen.
Das WISE-Bankkonto als Alternative
Eine Alternative zur herkömmlichen Kontoeröffnung in Ungarn ist das sogenannte WISE-Bankkonto. Diese Lösung ist jedoch nicht in allen Geschäftsumfeldern gerne gesehen, und aus diesem Grund raten wir häufig von dieser Option ab. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Banken dieses Konto akzeptieren, und es möglicherweise Einschränkungen für bestimmte Transaktionen geben kann.
Bonitätsnachweis und Partnerschaften
Eine mögliche Lösung besteht darin, einen Bonitätsnachweis von Ihrer Bank im Heimatland vorzulegen. Dieser Nachweis kann Ihre finanzielle Stabilität belegen und das Vertrauen der örtlichen Banken stärken. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zukünftige ungarische Geschäftspartner zu benennen, um die Kontovergabe zu erleichtern.
Der HU-Wohnsitz als Vereinfachung
Die einfachste Möglichkeit, ein Geschäftskonto in Ungarn zu eröffnen, besteht darin, wenn der Firmengründer einen ungarischen Wohnsitz hat. In diesem Fall gestaltet sich die Einrichtung eines Kontos bei einer renommierten Bank wesentlich unkomplizierter. Wir bieten Unterstützung bei diesem Prozess, begleiten Sie zur Bank und führen die notwendigen Gespräche in der Landessprache für Sie.
Vorbereitung ist alles
Insgesamt ist die Eröffnung eines Geschäftskontos in Ungarn für ausländische Inhaber zwar mit gewissen Herausforderungen verbunden, aber mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können diese Hürden überwunden werden. Wir empfehlen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und die besten Lösungen für eventuelle spezielle Situation zu finden.
STEUERARTEN IN UNGARN
Steuern für Unternehmer in Ungarn: Eine umfassende Übersicht
Wenn Sie in Ungarn ein Unternehmen gründen oder bereits geschäftlich tätig sind, ist es wichtig, die verschiedenen Steuerarten zu verstehen, die auf Unternehmer zutreffen. Ungarn bietet eine attraktive steuerliche Umgebung, aber es ist entscheidend, die Steuerverpflichtungen zu kennen und zu erfüllen. In diesem ausführlichen Text werden wir die wichtigsten Steuerarten für Unternehmer in Ungarn erläutern.
Körperschaftsteuer (Társasági Adó)
Die Körperschaftsteuer in Ungarn beträgt derzeit 9%. Dieser niedrige Steuersatz hat Ungarn zu einem beliebten Ziel für Unternehmen gemacht. Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn von Unternehmen erhoben und muss jährlich gezahlt werden.
Einkommensteuer (Személyi Jövedelemadó)
Für Einzelunternehmer und Selbständige gilt in Ungarn eine progressive Einkommensteuer. Der Höchstsatz beträgt 15%, während der Mindestsatz 15.000 HUF beträgt. Diese Steuer betrifft die persönlichen Einkünfte der Unternehmer.
Mehrwertsteuer (Általános Forgalmi Adó – ÁFA)
Die Mehrwertsteuer in Ungarn beträgt 27%, was einer der höchsten Sätze in der Europäischen Union ist. Es gibt jedoch auch reduzierte Sätze von 5% und 18% für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Mehrwertsteuer muss auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und an das Finanzamt abgeführt werden.
Sozialversicherungsbeiträge (Társadalombiztosítási Járulék)
Unternehmer und Arbeitnehmer in Ungarn sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Beiträge decken Leistungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab. Die genauen Beiträge variieren je nach Einkommen und Beschäftigungsverhältnis.
Dividendensteuer (Osztalékadó)
Dividenden, die an Gesellschafter oder Aktionäre ausgeschüttet werden, unterliegen in Ungarn einer Dividendensteuer von derzeit 15%. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuer auf Ebene des Unternehmens erhoben wird, bevor die Dividenden ausgezahlt werden.
Kapitalertragsteuer (Tőkejövedelemadó)
Die Kapitalertragsteuer in Ungarn beträgt 15% und wird auf Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten wie Immobilien und Wertpapieren erhoben.
Sondersteuern
Es gibt auch verschiedene Sondersteuern, die je nach Branche oder Tätigkeit erhoben werden können. Beispielsweise gibt es eine Tourismusabgabe und eine Energiesteuer, die bestimmte Unternehmen betreffen.
Umsatzsteuer (Különbözet)
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf bestimmte Luxusgüter erhoben wird. Sie beträgt derzeit 20% und gilt für den Verkauf von Autos, Schmuck und anderen Luxusgütern.
Immobiliensteuer (Ingatlanadó)
Die Immobiliensteuer wird auf den Wert von Immobilien in Ungarn erhoben. Die genauen Sätze variieren je nach Standort und Art der Immobilie.
Zoll- und Importsteuern
Für Unternehmen, die international tätig sind oder Waren importieren/exportieren, können Zoll- und Importsteuern anfallen. Diese Steuern hängen von den eingeführten oder ausgeführten Waren ab und unterliegen internationalen Handelsabkommen.
Gesellschaft TO GO
Unternehmensgründung in Ungarn für Staatsbürger außerhalb der Europäischen Union
Die Gründung einer Gesellschaft in Ungarn kann für Staatsbürger außerhalb der Europäischen Union eine vielversprechende Möglichkeit sein, in den europäischen Markt einzutreten oder ihre geschäftlichen Aktivitäten auszubauen. Ungarn bietet ein attraktives wirtschaftliches Umfeld, niedrige Steuersätze und eine zentrale Lage in Europa. Allerdings gibt es einige spezielle Herausforderungen, die bei der Gründung und dem Betrieb einer Gesellschaft in Ungarn zu beachten sind, insbesondere wenn die Gesellschafter oder Geschäftsführer keine EU-Bürger sind.
Der Vorteil des Kaufs einer Vorratsgesellschaft mit USt-ID
Eine effiziente Möglichkeit für Nicht-EU-Staatsbürger, schnell mit einer ungarischen Gesellschaft zu arbeiten, ist der Kauf einer Vorratsgesellschaft, die bereits über eine ungarische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verfügt. Dieser Schritt ermöglicht es, den Gründungsprozess zu beschleunigen und erleichtert den Geschäftsbetrieb erheblich. Die USt-ID ist unerlässlich für Geschäftstransaktionen und den Handel in Ungarn und der Europäischen Union. Bei einer Neugründung kann die Erlangung einer USt-ID für Gesellschaften mit Nicht-EU-Gesellschaftern oder Geschäftsführern oft zeitaufwendig und komplex sein.
Herausforderungen bei der Neugründung für Nicht-EU-Gesellschaften
Bei der Neugründung einer Gesellschaft in Ungarn sind mehrere Hürden zu bewältigen, insbesondere wenn die Gesellschafter oder Geschäftsführer keine EU-Bürger sind:
- Verteilung der USt-ID: Die Zuweisung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) für Gesellschaften mit Nicht-EU-Gesellschaftern oder Geschäftsführern kann zeitaufwendig sein und erfordert oft zusätzliche Dokumentation und Überprüfungen.
- Bankkontoeröffnung: Die Eröffnung eines Bankkontos in Ungarn kann problematisch sein, wenn der Gesellschafter oder Geschäftsführer kein ungarischer Staatsbürger ist und keinen Wohnsitz in Ungarn hat. Ungarische Banken verlangen oft nach einem Wohnsitznachweis, um ein Geschäftskonto zu genehmigen.
Die Lösung: Vorratsgesellschaften mit USt-ID
Der Kauf einer Vorratsgesellschaft, die bereits über eine ungarische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verfügt, bietet eine Lösung für diese Herausforderungen. Durch den Erwerb einer solchen Gesellschaft können Nicht-EU-Staatsbürger schnell in den ungarischen Markt eintreten, Geschäftstransaktionen durchführen und ein Bankkonto eröffnen, da die USt-ID bereits vorhanden ist.
Firma TO GO
Der Kauf einer Vorratsgesellschaft mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) bietet eine praktische und effiziente Möglichkeit, den Gründungsprozess zu beschleunigen und den Geschäftsbetrieb in Ungarn reibungslos zu starten. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Unterstützung bei der Gründung einer ungarischen Gesellschaft wünschen, stehen Ihnen professionelle Dienstleister zur Verfügung, um Sie durch den Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Spannende Förderprogramme und Starthilfe schon während der Firmengründung in Ungarn
Die Steuerlandschaft in Ungarn kann komplex sein, aber sie bietet auch viele Möglichkeiten für Unternehmen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Steuerberater oder einem Fachmann für Unternehmenssteuern in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Sie alle Steuerverpflichtungen erfüllen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren, die Ungarn bietet. Eine sorgfältige Steuerplanung ist entscheidend bei Ihrer Firmengründung in Ungarn, um den finanziellen Erfolg Ihres Unternehmens sicherzustellen.
Machen Sie Ihre Firmengründung mit uns in Ungarn
Gründungsdauer
Die Gründung einer neuen GmbH benötigt etwa 1-2 Wochen.
Die Übernahme einer bereits bestehenden GmbH dauert etwa 2 Wochen.
Reise nach Budapest
Reise 01: Für Ihre erste Reise nach Budapest, Ungarn, planen Sie bitte etwa 2 Stunden ein, um die notwendigen Gründungsunterlagen vor unserem Anwalt zu unterschreiben.
Reise 02: Die zweite Reise nach Budapest, Ungarn, wird für die Eröffnung eines Bankkontos benötigt und dauert ebenfalls etwa 2 Stunden.
Stammkapital
Das Stammkapital muss nicht auf das Bankkonto eingezahlt werden. Auf Wunsch können wir gemeinsam mit dem Geschäftsführer eine Erklärung vorbereiten, in der bestätigt wird, dass die 3 Millionen in bar vorhanden sind. Allerdings ist diese Vorgehensweise nicht empfohlen und kann als fragwürdig angesehen werden.
HUNCONSULT
Wir sind ein europaweites gemeinschaftliches Projekt der Pro Leben EWIV aus Deutschland.
Pro Leben EWIV
Pastorenkamp 6
30966 Hemmingen
E-Mail: mail[at]hunconsult.com
Tel.: +49 511 60097447
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