Steuern in Ungarn: Der komplette Überblick für Unternehmer

Ungarn bietet eines der attraktivsten Steuersysteme in Europa

Unternehmen in Ungarn zahlen 9 % Körperschaftsteuer — den niedrigsten Satz der EU.

Sie nutzen in Ungarn ein transparentes, EU-konformes Steuersystem. Mit einer Körperschaftsteuer von 9 % sichern Sie sich den niedrigsten Satz der EU. Hinzu kommen eine lokale Gewerbesteuer von 0 bis 2 % und 27 % Mehrwertsteuer, die im EU-B2B-Geschäft per Reverse Charge entfällt. Dieser Überblick zeigt Ihnen die exakten Fakten für Ihre Struktur als Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Steuern in Ungarn — die Eckdaten

Körperschaftsteuer: 9 % — der niedrigste Satz in der EU.
Lokale Gewerbesteuer (HIPA): 0–2 % des Nettoumsatzes, je nach Gemeinde.
Mehrwertsteuer: 27 % Normalsatz — entfällt im EU-B2B-Geschäft per Reverse Charge.
Einkommensteuer: 15 % Flat-Tax für Ihre privaten Einkünfte.
Effektive Ertragsteuerlast auf Unternehmensebene: ca. 11 %.

Reverse Charge

Sie stellen Ihre Rechnungen an EU-Geschäftskunden direkt ohne ungarische Mehrwertsteuer aus. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: Kein Vorfinanzieren von Steuerbeträgen, kein Liquiditätsengpass.

Steuervorteil

Sie sichern sich 9 % Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene. HUNCONSULT baut Ihre Kft von Tag eins an als solide, legale Struktur auf — geschützt vor den intransparenten Knebelverträgen anonymer Massen-Agenturen.

Ungarn Doppelbesteuerungsabkommen

Globale Mindeststeuer ab 2024

Sie sind von der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung nicht betroffen, sofern Ihr Konzernumsatz unter 750 Millionen Euro liegt. Für Ihre operative Kft hat diese Regelung keine praktische Relevanz. Die ordnungsgemäße Erfassung inklusive der lokalen Gewerbesteuer koordinieren wir direkt über unsere Partnersteuerberater auf Basis Ihres Jahresabschlusses.

Körperschaftsteuer (Társasági adó) – 9 %

Sie zahlen einen pauschalen Steuersatz von 9 % auf den Unternehmensgewinn. Das ist Ihr primärer Hebel für den Vermögensaufbau. Die Bemessungsgrundlage ist der Bilanzgewinn vor Steuern, deklariert durch unsere Partnersteuerberater. Sie machen hierbei reguläre Abzugsmöglichkeiten wie Verlustvorträge oder Aufwendungen für Forschung und Entwicklung geltend. Das gesetzliche Mindestkapital für Ihre Kft beträgt 3 Millionen Forint (ca. 7.500 Euro) — dieses Geld müssen Sie zur Gründung nicht bar einzahlen.

Mehrwertsteuer (Általános forgalmi adó) – 27 %

Sie bewegen sich im ungarischen Inland mit einem Normalsatz von 27 %. Für bestimmte Branchen gelten ermäßigte Sätze von 18 % oder 5 % (z. B. Beherbergung, Grundnahrungsmittel). Für Ihren internationalen B2B-Handel greifen die EU-Umsatzsteuer-Regelungen. HUNCONSULT bindet Ihre Kft an das digitale E-Umsatzsteuer-System an, die laufenden Meldungen übernimmt unser Partnernetzwerk im Hintergrund.

Einkommensteuer (Személyi jövedelemadó) – 15 % Flat-Tax

Sie erhalten eine pauschale Flat-Tax von 15 % auf das gesamte zu versteuernde Bruttoeinkommen, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Für Sie als Geschäftsführer bedeutet das: Ihr Gehalt wird linear mit 15 % Einkommensteuer und den gedeckelten Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Großzügige Familienfreibeträge reduzieren Ihre Last zusätzlich, kinderreiche Mütter sind steuerbefreit und staatliche Altersrenten fließen in Ungarn komplett steuerfrei.

Lokale Gewerbesteuer (Helyi iparűzési adó) – max. 2 %

Sie steuern diese Kommunalsteuer über die gezielte Wahl Ihres Firmensitzes. Der Satz liegt je nach Gemeinde zwischen 0 % und maximal 2 % des bereinigten Nettoumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt ein ermäßigter Höchstsatz von 1 %. Ihr Vorteil: Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert direkt Ihre Körperschaftsteuerbasis.

Alternative Besteuerungsformen für Kleinunternehmer

KIVA – Kleinunternehmensteuer

Sie nutzen das KIVA-Modell, wenn Sie weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und unter 6 Milliarden Forint Jahresumsatz erwirtschaften. Sie zahlen dann eine Pauschale von 10 % auf Cashflow-Basis, die sowohl die Körperschaftsteuer als auch die Arbeitgeber-Sozialabgaben vollständig ersetzt. HUNCONSULT prüft im Erstgespräch, ob sich dieser Wechsel für Sie lohnt.

Die ungarische Erbschafts- und Schenkungssteuer

Sie profitieren von vollständiger Steuerfreiheit bei Schenkungen und Erbschaften in gerader Linie (an Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern). Für andere Erben gelten Sätze von 9 % für Wohnraum und 18 % für sonstige Immobilien. Die rechtssichere Abstimmung mit den Behörden Ihres Heimatlandes wird über unsere Partneranwälte für Sie aufgesetzt.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Sie agieren auf einem völkerrechtlich abgesicherten Fundament. Das bestehende DBA zwischen Deutschland, Österreich und Ungarn regelt die Steuerrechte eindeutig und verhindert eine doppelte Besteuerung. HUNCONSULT und unser Netzwerk aus Wirtschaftskanzleien stellen sicher, dass Ihre Verträge und Schnittstellen immer den aktuellen internationalen Richtlinien entsprechen.

Grundsteuer und Immobilienbesteuerung in Ungarn

Sie zahlen als Immobilieneigentümer eine sehr geringe Gemeindesteuer — für dauerhaft genutzten Wohnraum oft nur rund 45 Euro pro Jahr. Wenn Sie Ihre Immobilie später wieder verkaufen, sinkt die Steuerlast auf den Wertzuwachs mit jedem Jahr der Haltedauer. Nach fünf Jahren Besitz ist der Verkaufsgewinn für Sie komplett steuerfrei.

Reverse Charge: 0 % Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Rechnungen

Sie nutzen im B2B-Geschäft mit Kunden im DACH-Raum die Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Das Ergebnis: 0 % MwSt. auf Ihren Rechnungen, keine Umsatzsteuervoranmeldung für diese Auslandsumsätze und kein Liquiditätsnachteil durch das Vorfinanzieren von Steuerbeträgen.

Was bedeutet Reverse Charge?

Sie stellen eine reine Nettorechnung aus. Ihr gewerblicher Kunde im EU-Ausland deklariert die Umsatzsteuer in seiner eigenen Voranmeldung und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer wieder ab. Die effektive Belastung für Ihren Kunden beträgt null Euro. Das Verfahren ist EU-weiter Standard und in jeder Buchhaltung etabliert.

Voraussetzungen für Reverse Charge

Sie rechnen im Reverse-Charge-Verfahren ab, sobald drei Bedingungen erfüllt sind: Das Geschäft erfolgt zwischen zwei registrierten Unternehmern (B2B), Leistungserbringer und Empfänger sitzen in unterschiedlichen EU-Ländern, und beide Parteien verfügen über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). HUNCONSULT stattet Ihre Kft mit der EU-USt-IdNr. aus und integriert die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsvermerke.

Beispielrechnung: Ungarische Kft an deutschen Kunden

Sie stellen für erbrachte Dienstleistungen an einen gewerblichen Kunden im EU-Ausland eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer aus. Ihr Kunde verbucht den Vorgang in seiner nationalen Umsatzsteuervoranmeldung kostenneutral als innergemeinschaftlichen Erwerb. Der Rechnungsbetrag fließt direkt als Betriebseinnahme in Ihre Kft und wird am Jahresende über unsere Partnersteuerberater mit dem regulären Satz von 9 % Körperschaftsteuer abgerechnet.

Vergleichsrechnung: Gleicher Umsatz in Deutschland

Sie behalten mit der ungarischen Kft die volle finanzielle Dynamik in Ihrem Unternehmen. Während Sie mit einer deutschen GmbH durch die Kombination aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und lokalen Gewerbesteuer-Hebesätzen oft weit über 30 % Ihres Gewinns abführen, reinvestieren Sie Ihre Erträge in Ungarn nahezu ungekürzt auf legalem, EU-konformem Fundament.

Reverse Charge mit Österreich

Sie bedienen österreichische Geschäftskunden nach exakt demselben Prinzip. Ihre Kft stellt eine Nettorechnung ohne MwSt. aus, der Kunde verbucht diese kostenneutral in Österreich. Das ermöglicht Ihnen eine einheitliche, unkomplizierte Rechnungsstellung für den gesamten DACH-Raum ohne ausländische Registrierungspflichten.

Dienstleistungen in die Schweiz: Drittlandsexport

Sie rechnen mit Schweizer Unternehmen als Drittlandsexport ab. Ihre Kft stellt die Rechnung ohne ungarische Mehrwertsteuer aus, da der Leistungsort beim Empfänger in der Schweiz liegt. Der Schweizer Kunde deklariert den Import eigenständig über die dortige Bezugssteuer. Für Sie bedeutet das: Keine ungarische MwSt. und einfache, bürokratiefreie Nettorechnungen.

Vorteile von Reverse Charge auf einen Blick

  1. Volle Liquidität: Keine Blockierung von Kapital durch das Vorfinanzieren von Umsatzsteuer.
  2. Schlanke Administration: Keine Umsatzsteuer-Registrierung im Land Ihres B2B-Kunden notwendig.
  3. Einfache Buchhaltung: Einheitliche Nettorechnungen statt Verwaltung ausländischer Steuersätze.
  4. Wettbewerbsvorteil: Durch die niedrige ungarische Steuerbasis erzielen Sie höhere Margen oder kalkulieren attraktivere Preise als die DACH-Konkurrenz.
  5. Maximale Akzeptanz: Das Verfahren ist EU-Standard und den Buchhaltungsabteilungen bestens bekannt.

Wichtige Hinweise zur korrekten Anwendung

Sie verifizieren die USt-IdNr. Ihres Kunden vor der Rechnungsstellung über das MIAS-System der EU. Die Umsätze werden über unsere Partnersteuerberater monatlich in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) an die Behörden übermittelt. Das Verfahren gilt ausschließlich für B2B-Geschäfte. Für Leistungen an Privatpersonen (B2C) richten unsere Partnerberater die notwendigen Schnittstellen über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) für Sie ein.

FAQ

Wie hoch ist meine Körperschaftsteuer in Ungarn?

Sie zahlen einen linearen Satz von 9 % auf den Unternehmensgewinn — den niedrigsten Satz der EU.

Gibt es eine Gewerbesteuer?

Ja, eine lokale Abgabe zwischen 0 % und 2 % des Nettoumsatzes, abhängig vom Sitz der Betriebsstätte. Eine Gewerbesteuer deutscher Prägung gibt es nicht.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für mein Unternehmen?

Der Normalsatz im Inland beträgt 27 %. Bei B2B-Dienstleistungen an EU-Geschäftskunden greift das Reverse-Charge-Verfahren — Ihre Kft rechnet dann mit 0 % Umsatzsteuer ab.

Was ist Reverse Charge?

Ein EU-Verfahren, bei dem der gewerbliche Kunde die Umsatzsteuer im eigenen Land abführt und zeitgleich als Vorsteuer abzieht. Ihre Kft stellt EU-Geschäftskunden reine Nettorechnungen aus.

Zahle ich auf Gewinnausschüttungen Steuer?

Ja, Ausschüttungen unterliegen der Besteuerung. Die steuerlich exakte Struktur für Ihre individuelle Wohn- und Lebenssituation klären wir vorab im Erstgespräch.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: HUNCONSULT Kft. erbringt eine umfassende administrative Begleitung und operative Koordination direkt vor Ort in Ungarn, jedoch keine eigenständige Rechts- oder Steuerberatung. Sämtliche steuerrechtlichen und juristischen Deklarationen sowie Verträge werden ausschließlich über unser festes Netzwerk aus zugelassenen Partnersteuerberatern und Partneranwälten rechtssicher für Sie abgewickelt.

Kontakt

+36 30 3929103
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HUNCONSULT Kft.
XXI utca 8
2315 Szigethalom

Angebot

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Hinweis

Eine ungarische GmbH (Kft) bietet echte Vorteile – aber nur bei sachgerechter Umsetzung. Briefkasten-Gesellschaften können in den Fokus der Behörden geraten, die prüfen, ob echte Geschäftstätigkeit vorliegt.

Ohne ordnungsgemäße Adresse, Ansprechpartner, Bankkonto, Buchhalter und Steuerberater wird der Kunde an seiner Gesellschaft keine Freude haben. Nur die komplette Vollbetreuung macht Sinn. Alles andere ist Geldverschwendung.

Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar.