Reverse Charge effizient nutzen
Viele grenzüberschreitende B2B-Leistungen können ohne ungarische Umsatzsteuer abgerechnet werden. HUNCONSULT koordiniert die Voraussetzungen und die richtige buchhalterische Umsetzung.
9 % als Standortvorteil
Der ungarische Körperschaftsteuersatz bietet eine attraktive Grundlage für Wachstum und Reinvestitionen. Fachpartner ergänzen HIPA, Ausschüttungen und weitere Faktoren zu einer individuellen Kalkulation.
Körperschaftsteuer (Társasági adó) – derzeit 9 %
Der Körperschaftsteuersatz von 9 % ist ein wesentlicher Vorteil des Standorts Ungarn. Er wird auf die nach ungarischem Steuerrecht ermittelte Bemessungsgrundlage angewandt. Betriebliche Aufwendungen, Verlustvorträge und mögliche Vergünstigungen werden im Rahmen der geltenden Vorschriften berücksichtigt.
Ein qualifizierter ungarischer Fachpartner übernimmt Berechnung und Erklärung. HUNCONSULT sorgt dafür, dass Buchhaltung und administrative Abläufe von Beginn an passend eingerichtet werden.
Umsatzsteuer (ÁFA) – derzeit 27 % Normalsatz
Der ungarische Normalsatz beträgt derzeit 27 %. Für bestimmte Waren und Leistungen gelten ermäßigte Sätze oder Sonderregelungen. Besonders im grenzüberschreitenden B2B-Geschäft ermöglichen die EU-Umsatzsteuerregeln häufig Rechnungen ohne ungarische Umsatzsteuer.
Damit diese Vorteile zuverlässig genutzt werden können, werden Leistungsart, Kunde, Leistungsort und notwendige Meldungen von Anfang an korrekt organisiert.
Persönliche Einkommensteuer – derzeit grundsätzlich 15 %
Ungarn arbeitet derzeit grundsätzlich mit einem linearen Einkommensteuersatz von 15 %. Für Geschäftsführer und Mitarbeiter kann das eine gut kalkulierbare Grundlage bieten. Sozialversicherung, Sozialbeitrag, Freibeträge und steuerliche Ansässigkeit werden passend zur persönlichen Situation ergänzt.
Bei Wohnsitz oder Tätigkeit in mehreren Staaten koordiniert HUNCONSULT die Einbindung der erforderlichen Fachpartner.
Lokale Gewerbesteuer (HIPA) – kommunal bis zu 2 %
Die lokale Gewerbesteuer wird von den Gemeinden mit einem Satz von bis zu 2 % erhoben. Ihre eigene gesetzliche Bemessungsgrundlage kann – abhängig vom Geschäftsmodell – zu einer interessanten Gesamtbelastung beitragen.
Für bestimmte kleinere Unternehmen bestehen vereinfachte Berechnungsmöglichkeiten. Ein Fachpartner vergleicht die Varianten und berücksichtigt dabei den tatsächlichen Standort und Betrieb.
KIVA als alternative Besteuerungsform
KIVA kann besonders für Unternehmen mit Personalaufwand oder geplanten Reinvestitionen eine attraktive Alternative sein. Der Satz beträgt derzeit 10 % und ersetzt bestimmte Unternehmens- und Arbeitgeberabgaben. Dadurch kann das Modell je nach Kostenstruktur deutliche Vorteile bieten.
Für 2026 wurden die Zugangsschwellen erweitert, unter anderem auf bis zu 100 Beschäftigte sowie bis zu 6 Milliarden HUF Umsatz und Bilanzsumme. Der Steuerfachpartner berechnet, ob KIVA oder die reguläre Körperschaftsteuer besser zu Ihrem Unternehmen passt.
Erbschaften und Schenkungen: persönliche Regeln getrennt betrachten
Ungarn bietet bei Erbschaften und Schenkungen weitreichende Befreiungen innerhalb enger Familienbeziehungen. Das kann für private und unternehmerische Nachfolgeplanungen interessant sein.
Bei Beteiligten mit Wohnsitz oder Vermögen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz werden die dortigen Vorschriften zusätzlich berücksichtigt. Für solche Planungen bindet HUNCONSULT spezialisierte Fachleute ein.
Doppelbesteuerungsabkommen und tatsächliche Geschäftsleitung
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und zahlreichen weiteren Staaten schaffen einen verlässlichen Rahmen für internationale Tätigkeiten. Sie ordnen Besteuerungsrechte zu und helfen, doppelte Belastungen zu vermeiden.
Damit dieser Rahmen optimal genutzt werden kann, werden tatsächliche Geschäftsleitung, Leistungsbeziehungen und betriebliche Abläufe nachvollziehbar organisiert. HUNCONSULT koordiniert die Umsetzung mit Fachpartnern in den betroffenen Staaten.
Immobiliensteuern sind kommunal und fallabhängig
Auch Immobilien können Teil einer ungarischen Unternehmens- oder Investitionsstruktur sein. Kommunale Gebäude- und Grundstücksteuern, Erwerbsabgaben sowie die Besteuerung von Vermietung oder Verkauf hängen von Gemeinde, Nutzung, Eigentümer und Haltedauer ab.
Eine individuelle Berechnung zeigt, welche Gestaltung wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei Immobilien in einer Kft. koordiniert HUNCONSULT die Zusammenarbeit mit Rechts- und Steuerfachleuten.
Reverse Charge und grenzüberschreitende Umsatzsteuer
Reverse Charge erleichtert viele grenzüberschreitende B2B-Geschäfte. Unter den passenden Voraussetzungen verlagert sich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Die ungarische Kft. kann dann häufig ohne ungarische Umsatzsteuer fakturieren und ihre Liquidität effizient einsetzen.
B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU
Bei vielen sonstigen Leistungen zwischen Unternehmern liegt der Leistungsort beim Empfänger. Die Kft. stellt eine Nettorechnung mit dem vorgeschriebenen Hinweis aus; der Geschäftskunde erklärt die Umsatzsteuer in seinem Staat. HUNCONSULT koordiniert die Einrichtung, der Fachpartner prüft Leistung und Nachweise.
Warenlieferungen innerhalb der EU
Auch innergemeinschaftliche Lieferungen ermöglichen unter erfüllten Voraussetzungen eine Rechnung ohne ungarische Umsatzsteuer. Entscheidend sind gültige USt-IdNr., tatsächliche Warenbewegung, Transportnachweise und korrekte Meldungen.
Geschäfte mit Privatkunden
Für B2C-Umsätze stehen je nach Leistung und Lieferweg EU-Verfahren wie OSS zur Verfügung. So lassen sich grenzüberschreitende Verkäufe zentral und planbar organisieren.
Geschäfte mit der Schweiz und anderen Drittländern
Bei Leistungen an Unternehmen außerhalb der EU kann ebenfalls eine Nettorechnung möglich sein. Der Fachpartner ordnet Leistungsort, Nachweise und mögliche ausländische Pflichten ein.
Professionelle Umsetzung
Für eine zuverlässige Rechnungsstellung werden Kundenstatus, USt-IdNr., Leistungsbeschreibung, Leistungsort und Nachweise vorab festgelegt. HUNCONSULT koordiniert die Schnittstelle zur Buchhaltung, sodass die Kft. die Vorteile des internationalen Geschäfts praktisch nutzen kann.
Häufige Fragen zu Steuern in Ungarn
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer? Der allgemeine Satz beträgt derzeit attraktive 9 % auf die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Gibt es eine lokale Gewerbesteuer? Ja. Der kommunale Satz kann bis zu 2 % betragen und folgt einer eigenen Bemessungsgrundlage.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer? Der Normalsatz beträgt derzeit 27 %. Für internationale Umsätze bieten EU-Regeln zahlreiche Möglichkeiten zur Nettorechnungsstellung.
Was bedeutet Reverse Charge? Der Leistungsempfänger wird unter bestimmten Voraussetzungen Steuerschuldner; die Kft. stellt dann häufig ohne ungarische Umsatzsteuer in Rechnung.
Wie werden Ausschüttungen besteuert? Ein Fachpartner berechnet die passende Behandlung anhand von Empfänger, Wohnsitz, Beteiligung und Doppelbesteuerungsabkommen.
Wer begleitet die Umsetzung? HUNCONSULT koordiniert die administrativen Abläufe und bindet die für Ihr Vorhaben geeigneten Rechts-, Steuer- und Buchhaltungspartner ein.
Offizielle Grundlagen und weiterführende Informationen
Die dargestellten Sätze und Grundregeln wurden anhand aktueller Veröffentlichungen geprüft: ungarische Steuerverwaltung NAV, EU-Kommission und Bundesfinanzministerium.
Kontakt
+36 30 3929103
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Standort
HUNCONSULT Kft.
XXI utca 8
2315 Szigethalom
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Hinweis
Eine ungarische GmbH (Kft) bietet echte Vorteile – aber nur bei sachgerechter Umsetzung. Briefkasten-Gesellschaften können in den Fokus der Behörden geraten, die prüfen, ob echte Geschäftstätigkeit vorliegt.
Ohne ordnungsgemäße Adresse, Ansprechpartner, Bankkonto, Buchhalter und Steuerberater wird der Kunde an seiner Gesellschaft keine Freude haben. Nur die komplette Vollbetreuung macht Sinn. Alles andere ist Geldverschwendung.
Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar.

